LEONI AG: Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LEONI AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG 28.07.2020

LEONI AG

Nürnberg

ISIN DE0005408884 /WKN 540888

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines bedingten Kapitals sowie Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

I.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG, Nürnberg (die „Gesellschaft„) vom 23. Juli 2020 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juli 2020 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, die auf Grund dieser Ermächtigung oder früherer Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien für die in der Ermächtigung dargestellten Zwecke zu verwenden. Dabei ist in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen oder kann ausgeschlossen werden. Ferner können erworbene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die mit Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen der Vorstandsvergütung vereinbart wurden oder werden.

Wegen des vollständigen Wortlauts des Beschlusses und der näheren Einzelheiten zur Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 6 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

II.

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Des Weiteren hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juli 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. Juli 2025 einmalig oder mehrmals Options- und/oder Wandelanleihen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen„) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 500 Millionen auszugeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 6.533.800,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen ist mit Beschlussfassung am 23. Juli 2020 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg (HRB 202) hinterlegt.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

III.

Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Juli 2020 hat ferner unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 6.533.800,00, eingeteilt in bis zu 6.533.800 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2020„) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung oder Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 23. Juli 2020 beschlossenen Ermächtigung gegen Geldzahlung ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen, oder soweit die Gesellschaft ihr Recht unter solchen Instrumenten wahrnimmt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, jeweils soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg (HRB 202) wirksam werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft verwiesen, der am 9. Juni 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat.

 

Nürnberg, im Juli 2020

Leoni AG

Der Vorstand

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