Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Liegenschafts-Aktiengesellschaft Remscheid Hamm |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 18.11.2019 |
Liegenschafts-Aktiengesellschaft Remscheid i.L.HammDie Liegenschafts-Aktiengesellschaft Remscheid i.L. mit Sitz in Hamm lädt hiermit ihre Aktionäre zu der amFreitag, den 20. Dezember 2019 um 10:00 Uhrim HauseMercure Hotel Hamm, Neue Bahnhofstr. 3, 59065 Hammstattfindendenordentlichen Hauptversammlungein. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Ausübung des Stimmrechts steht nur den Stammaktionären zu und diesen nur dann, wenn sie ihre Teilnahme bis zum 13.12.2019 (24:00 Uhr) schriftlich angemeldet haben. Tagesordnung für die Hauptversammlung:
Vorschläge zu den Punkten der Tagesordnung für die Hauptversammlung: Zu TOP 4. Die Gesellschaft ist nicht prüfungspflichtig. Gemäß § 18 (5) der Satzung der Gesellschaft ist der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht innerhalb der gesetzlichen Frist dem gewählten Abschlussprüfer vorzulegen. Ein Abschlussprüfer existiert nicht. Die in der Vergangenheit langjährig tätige Prüfungsgesellschaft Ecandes (Herr Liermann) hat ihre Tätigkeit eingestellt. Ein Nachfolger konnte nicht gefunden werden. Da die Abschlussprüfung vom Gesetz nicht zwingend vorgesehen ist, empfehlen Abwickler und Aufsichtsrat wie folgt zu beschließen: „Ein Abschlussprüfer wird nicht gewählt. Eine Abschlussprüfung erfolgt nicht.“ Zu TOP 5. Aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 ergibt sich, dass die Liquidation zum 30.06.2019 abgeschlossen ist. Der Jahresabschluss 2019 enthält deshalb zugleich die Schlussrechnung im Sinne des § 273 AktG. Zu TOP 6. Unter Berücksichtigung der danach für die rein technische Abwicklung noch laufenden Kosten beläuft sich das Restvermögen der Gesellschaft zum Tage der Hauptversammlung auf voraussichtlich ca. 650,– EUR. Davon sind zu decken insbesondere Kosten der Hauptversammlung und Kosten der Registerlöschung. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor über die Verwendung des Restvermögens wie folgt zu beschließen: „Das Restvermögen wird zur Auszahlung auf offene Rechnungen verwendet. Dies sind Kosten der Durchführung und Abwicklung der letzten Hauptversammlung, sowie die Löschung im Handelsregister, sowie etwaige in diesem Zusammenhang noch anfallende bisher unvorhersehbare Kosten. Sofern danach ein Restbetrag besteht, ist dieser an die Aktionäre entsprechend deren Anteilen am Grundkapital (§ 271 AktG) auszuzahlen.“ Zu TOP 7. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor: „Die Schlussrechnung wird gebilligt.“ Zu TOP 8. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. Zu TOP 9. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019 bis heute Entlastung zu erteilen. Zu TOP 10. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler, Herrn Vogt für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. Zu TOP 11. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler, Herrn Roschkowski für das Geschäftsjahr 2018/2019 bis heute Entlastung zu erteilen. Zu 12 und 13. Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2017/2018 und 2018/2019 sowie nachfolgend zur Diskussion zu stellen.
Hamm, den 13.11.2019 Der Liquidator/Abwickler |