LINDA AG – Hauptversammlung 2016

LINDA AG

Köln

EINLADUNG

zur ordentlichen Hauptversammlung der LINDA AG am 16. März 2016

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 16. März 2016,
ab 11.00 Uhr im Excelsior Hotel Ernst, Domplatz/Trankgasse 1–5, 50667 Köln,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LINDA AG ein. Einlass ab 10:00 Uhr.

TAGESORDNUNG

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 der LINDA AG.

Bericht des Vorstands der LINDA AG, insbesondere über die Abschlussunterlagen des Herrn Volker Karg für den Geschäftsbereich Marketing & Vertrieb, des Herrn Georg Rommerskirchen für den Geschäftsbereich Business Development & Partnermanagement, des Herrn Helmut Trahmer für den Geschäftsbereich Finanzen & IT. Erläuterung des Berichts des Aufsichtsrats durch den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt (§ 172 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

 

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der LINDA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015
Nachdem der Vorstand bereits gemäß § 58 Aktiengesetz EUR 302.387,00 in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt hat, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 1.557.538,22 wird an die Vorzugsaktionäre ein Vorzugsgewinnanteil von EUR 4,00 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie ohne Stimmrecht, insgesamt also ein Betrag von EUR 95.460,00, ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn von EUR 1.462.078,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorzugsgewinnanteil wird unverzüglich im Anschluss an die Hauptversammlung ausgezahlt.

 

TOP 3:
Vorlage des Berichts des Vorstands der LINDA AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015.
Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses der LINDA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, war auch der gemäß § 312 Aktiengesetz vom Vorstand der LINDA AG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Hierzu hat die vorgenannte Gesellschaft folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Köln, den 16. Dezember 2015
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Nyssen gez. Bitz
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

 

Der Aufsichtsrat und der Vorstand bitten die Hauptversammlung, hiervon Kenntnis zu nehmen.

 

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2014/2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats – sowohl den amtierenden als auch den ausgeschiedenen – im Geschäftsjahr 2014/2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

TOP 6:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu bestellen.

 

TOP 7:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2014/2015 eine Vergütung gemäß § 15 der Satzung in Höhe von EUR 4.080,00 pro Sitzung zuzüglich Umsatzsteuer. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das Geschäftsjahr 2014/2015 eine Vergütung gemäß § 15 der Satzung in Höhe von jeweils EUR 2.720,00 pro Sitzung zuzüglich Umsatzsteuer.

 

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Anzahl der Aktien der LINDA AG auf 273.865. Hiervon sind 250.000 Aktien Stammaktien und 23.865 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 250.000.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 19 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der LINDA AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der LINDA AG eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Montag, den 14. März 2016, 24.00 Uhr, bei der LINDA AG unter der Adresse LINDA AG, Emil-Hoffmann-Str. 1a, 50996 Köln, in Textform angemeldet haben z.B. auf dem Postweg, per Telefax unter der Nummer 02236.84 878 -70 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@linda-ag.de. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur LINDA AG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.
Teilnahmeberechtigt sind auch die Mitglieder der Verwaltung der LINDA AG, die Mitglieder des Vorstands des MVDA Marketing-Verein Deutscher Apotheker e.V., die dessen geschäftsführendem Präsidium nicht angehören, die Vertreter des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, die vom Leiter der Hauptversammlung eingeladenen Gäste und Personen, die zur Abwicklung der Hauptversammlung benötigt werden, sowie sonstige Dritte, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen können, dass sie von einem im Aktienregister der LINDA AG eingetragenen Aktionär zu dessen Vertretung in der Hauptversammlung bevollmächtigt sind. Für die Person des von dem Aktionär zu bevollmächtigenden Dritten steht dem Aktionär ein Auswahlermessen zu. Um der Vereinfachung willen wird den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, angeboten, Herrn Lars Diederichs – einen den Aktionären weitgehend persönlich bekannten Mitarbeiter der MVDA Service GmbH – die Vollmacht zu erteilen, sie in der Hauptversammlung zu vertreten.

Weitere Informationen für Teilnehmer
Bei der Anreise mit einem Fahrzeug haben Sie die Möglichkeit, dieses in der gegenüber dem Excelsior Hotel Ernst gelegenen Tiefgarage zu parken (Einfahrt Kurt-Hackenberg-Platz, gegenüber dem Hotel Mondial).
Die Teilnahme der Vorzugsaktionäre an der Hauptversammlung ist freiwillig. Sie haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Tagessatzes, gleichermaßen keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Fahrtauslagen, Parkgebühren oder sonstigen Auslagen im Rahmen der Hauptversammlung.

 

Köln, im Februar 2016

LINDA AG

Der Vorstand

 

LINDA AG
Emil-Hoffmann-Str. 1a • 50996 Köln • Telefon 0 22 36.84 87 8-0 • Telefax 0 22 36.84 87 8-70
E-Mail: hauptversammlung@linda.de • www.linda.de

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