LINDA AG
KÖLN
EINLADUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 27. April 2022, ab 11:00
Uhr bei der LINDA AG, Emil-Hoffmann-Straße 1A, 50996 Köln, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der LINDA AG ein. Der Einlass beginnt um 10:30 Uhr.
TAGESORDNUNG
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Anzahl der Aktien
der LINDA AG auf 273.865. Hiervon sind 250.000 Aktien Stammaktien und 23.865 Aktien
stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 250.000.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 19 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der
LINDA AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der LINDA AG eingetragen
sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Mittwoch, 20. April 2022, 24:00
Uhr, bei der Anmeldestelle der LINDA AG unter der Adresse LINDA AG, c/o AAA HV Management
GmbH, Am Stadion 18-24, D-51465 Bergisch Gladbach, in Textform angemeldet haben z.
B. auf dem Postweg, per Telefax: +49 (0) 2202 23569-11 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
Linda2022@aaa-hv.de. Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich.
Im Verhältnis zur LINDA AG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär
nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß
auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung
besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.
Teilnahmeberechtigt sind auch die Mitglieder der Verwaltung der LINDA AG, die Mitglieder
des Vorstandes des MVDA Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V., die Vertreter des
Abschlussprüfers der Gesellschaft, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln,
die vom Leiter der Hauptversammlung eingeladenen Gäste und Personen, die zur Abwicklung
der Hauptversammlung benötigt werden, sowie sonstige Dritte, wenn sie entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen können, dass sie von einem im Aktienregister
der LINDA AG eingetragenen Aktionär zu dessen Vertretung in der Hauptversammlung bevollmächtigt
sind. Für die Person des von dem Aktionär zu bevollmächtigenden Dritten steht dem
Aktionär ein Auswahlermessen zu.
Um der Vereinfachung willen wird den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen oder können, angeboten, Herrn Sebastian Kropp – Leitung Geschäftsstelle
MVDA e. V. – die Vollmacht zu erteilen, sie in der Hauptversammlung zu vertreten.
Weitere Informationen für Teilnehmer
Bei der Anreise mit einem Fahrzeug haben Sie die Möglichkeit, dieses in der Tiefgarage
der LINDA AG zu parken (Emil-Hoffmann-Straße 1A, 50996 Köln). Nutzen Sie bitte die
gekennzeichneten Parkplätze.
Die Teilnahme der Vorzugsaktionäre an der Hauptversammlung ist freiwillig. Sie haben
keinen Anspruch auf Zahlung eines Tagessatzes, gleichermaßen keinen Anspruch auf Erstattung
Ihrer Fahrtauslagen, Parkgebühren oder sonstigen Auslagen im Rahmen der Hauptversammlung.
Köln, im Februar 2022
LINDA AG
Der Vorstand
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