LINDA AG – Ordentliche Hauptversammlung

LINDA AG

Köln

EINLADUNG

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 27. April 2023, ab 11:00 Uhr bei der LINDA AG, Emil-Hoffmann-Straße 1A, 50996 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der LINDA AG ein. Der Einlass beginnt um 10:30 Uhr.

 

TAGESORDNUNG

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 der LINDA AG

Bericht des Vorstandes der LINDA AG, des Herrn Volker Karg für den Geschäftsbereich Industriepartner, Marketing und Vertrieb und des Herrn Dr. Christian Beyer für den Geschäftsbereich Finanzen, IT und Mitgliedermanagement, insbesondere über die Abschlussunterlagen.

Erläuterung des Berichts des Aufsichtsrates durch den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt (§ 172 Aktiengesetz). Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der LINDA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen: Aus dem Bilanzgewinn von EUR 4.881.805,29 wird an die Vorzugsaktionäre ein Vorzugsgewinnanteil von EUR 4,00 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie ohne Stimmrecht, insgesamt also ein Betrag von EUR 84.100,00, ausgeschüttet. Der verbleibende Bilanzgewinn von EUR 4.797.705,29 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 3:
Vorlage des Berichts des Vorstandes der LINDA AG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022

Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses der LINDA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, war auch der gemäß § 312 Aktiengesetz vom Vorstand der LINDA AG aufgestellte Abhängigkeitsbericht. Hierzu hat die vorgenannte Gesellschaft folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, und

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.

Köln, den 23. Dezember 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Nyssen, Wirtschaftsprüfer gez. Bitz, Wirtschaftsprüfer“

 

Der Aufsichtsrat und der Vorstand bitten die Hauptversammlung, hiervon Kenntnis zu nehmen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2021/​2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2021/​2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu bestellen.

TOP 7:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrates zu fassen: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2021/​2022 eine Vergütung gemäß § 15 der Satzung in Höhe von EUR 4.080,00 pro Sitzung zuzüglich Umsatzsteuer.

Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das Geschäftsjahr 2021/​2022 eine Vergütung gemäß § 15 der Satzung in Höhe von jeweils EUR 2.720,00 pro Sitzung zuzüglich Umsatzsteuer.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Anzahl der Aktien der LINDA AG auf 273.865. Hiervon sind 250.000 Aktien Stammaktien und 23.865 Aktien stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 250.000.

Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 19 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der LINDA AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der LINDA AG eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt spätestens bis Donnerstag, 20. April 2023, 24:00 Uhr, bei der Anmeldestelle der LINDA AG unter der Adresse LINDA AG, c/​o AAA HV Management GmbH, Am Stadion 18-24, D-51465 Bergisch Gladbach, in Textform angemeldet haben z. B. auf dem Postweg, per Telefax: +49 (0) 2202 23569-11 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse

LINDA2023@aaa-hv.de

Für die Fristwahrung ist dabei der Zugang der Anmeldung maßgeblich.

Im Verhältnis zur LINDA AG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahmerecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren.

Teilnahmeberechtigt sind auch die Mitglieder der Verwaltung der LINDA AG, die Mitglieder des Vorstandes des MVDA Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V., die Vertreter des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, die vom Leiter der Hauptversammlung eingeladenen Gäste und Personen, die zur Abwicklung der Hauptversammlung benötigt werden, sowie sonstige Dritte, wenn sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen können, dass sie von einem im Aktienregister der LINDA AG eingetragenen Aktionär zu dessen Vertretung in der Hauptversammlung bevollmächtigt sind. Für die Person des von dem Aktionär zu bevollmächtigenden Dritten steht dem Aktionär ein Auswahlermessen zu.

Um der Vereinfachung willen wird den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, angeboten, Herrn Sebastian Kropp – Leitung Geschäftsstelle MVDA e. V. – die Vollmacht zu erteilen, sie in der Hauptversammlung zu vertreten.

Weitere Informationen für Teilnehmer

Bei der Anreise mit einem Fahrzeug haben Sie die Möglichkeit, dieses in der Tiefgarage der LINDA AG zu parken (Emil-Hoffmann-Straße 1A, 50996 Köln). Nutzen Sie bitte die gekennzeichneten Parkplätze.

Die Teilnahme der Vorzugsaktionäre an der Hauptversammlung ist freiwillig. Sie haben keinen Anspruch auf Zahlung eines Tagessatzes, gleichermaßen keinen Anspruch auf Erstattung Ihrer Fahrtauslagen, Parkgebühren oder sonstigen Auslagen im Rahmen der Hauptversammlung.

 

Köln, im März 2023

LINDA AG

Der Vorstand

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