Linus Digital Finance AG, Berlin – Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Linus Digital Finance AG

Berlin

Wertpapierkennnummer A2QRHL
ISIN DE000A2QRHL6

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. April 2021 beschlossenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) hat der Vorstand der Linus Digital Finance AG, Berlin, am 30. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 30. Mai 2022 gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital – nach teilweiser Ausübung des genehmigten Kapitals vom 16. September 2021 in Höhe von EUR 350.000,00 – von derzeit EUR 6.406.666,00 gegen Bareinlagen um EUR 255.666,00 auf EUR 6.662.332,00 durch Ausgabe von 255.666 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 lit. c) der Satzung ausgeschlossen.

 

Berlin, im Mai 2022

Linus Digital Finance AG

Der Vorstand

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