Lippe Tourismus & Marketing AG Detmold – Hauptversammlung

Lippe Tourismus & Marketing AG

Detmold

Einberufung der 11. Ordentlichen Hauptversammlung

 

am: Freitag, den 29. August 2014 um 09.15 Uhr
Ort: Stadthalle Detmold, Schlossplatz 7, 32756 Detmold
Kleiner Festsaal

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden, soweit der Konsortialvertrag vom 25.11.2010 keine gegenteiligen Regelungen enthält.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, zu wählen

Es wird vorgeschlagen, Herrn Helmut-Volker Schüte, Stadtratsmitglied Detmold, wohnhaft in Detmold, für das ausgeschiedene Mitglied Herrn Detlef Langhans zum Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Gerhard Hinrichs, c/o HWP Hinrichs Wiedeking Partner GbR, Detmold, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6.

Umwandlung
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Hauptversammlung, die LTM AG mit Wirkung vom 01.01.2016 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Beschlüsse in den zu beteiligenden Gremien herbeizuführen.

7.

Sachstandbericht der LTM AG
– Rückblick und Ausblick auf das Wanderkompetenzzentrum

Die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden (§ 21 Abs. 2 der Satzung).

Falls der Namensaktionär bzw. der benannte Bevollmächtigte des Aktionärs an der Hauptversammlung nicht teilnehmen kann, kann eine Stimmübertragung an einen Vertreter erfolgen. Die Stimmübertragung muss der LTM AG vor der Hauptversammlung durch eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Ein bereits bestellter Vertreter kann eine Untervollmacht nur mit dem Einverständnis des Vollmachtgebers (Namensaktionär) erteilen. Ohne diese schriftliche Stimmübertragung kann der Vertreter zwar an der Hauptversammlung teilnehmen, er ist aber nicht stimmberechtigt. Bei vielen Städten und Gemeinden ist ein Vertreter benannt worden, der zur Stimmabgabe berechtigt ist und keine gesonderte Vollmacht benötigt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 sowie der Lagebericht liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der LTM AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung (Telefon 05231 56594-11).

 

Detmold, 21.07.2014

Lippe Tourismus & Marketing AG
Schlossplatz 7
32756 Detmold

Der Vorstand

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