Livenca AG – Hauptversammlung 2016

Livenca AG

Starnberg

Amtsgericht München, HRB 188 840

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag,

24. Mai 2016, um 11.00 Uhr

im großen Besprechungsraum im Erdgeschoss unseres Bürositzes (Raum 0.88, Haus A) in der Klausenburger Str. 9, 81677 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Livenca AG bereits gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Die Abstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates soll in getrennten Abstimmungen erfolgen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Klageerhebung gegen den Ebullio Resources SPV Ltd., British Virgin Islands, wegen der Verweigerung einer Kaufpreiszahlung

Ebullio Resources SPV Ltd., British Virgin Islands, verweigert die Zahlung einer seit 30.6.2015 fälligen Kaufpreisrate. Die rechtliche Begutachtung ergab, dass eine Vollstreckung nicht direkt möglich ist und weitere langwierige rechtliche Verfahren in Deutschland und Drittländern mit unsicherer Erfolgswahrscheinlichkeit und hohen finanziellen Aufwendungen erfordert.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Auf eine Klage gegen die Ebullio Resources SPV Ltd., British Virgin Islands, wird zum derzeitigen Zeitpunkt verzichtet. Falls sich wesentliche Parameter ändern sollten, wird der Vorstand eine mögliche Klageerhebung neu bewerten und den Aktionären zur Entscheidung vorlegen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen, die am Tag der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind, berechtigt.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Livenca AG (Klausenburger Str. 9, 81677 München) sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Rechtliche Begutachtung der Klagemöglichkeiten gegen Ebullio Resources SPV Ltd.

Die Geschäftszeiten der Gesellschaft für die Einsichtnahme können per E-Mail unter m.luetzebauer@livenca.com erfragt werden.

PDF-Kopien der aufgeführten Unterlagen werden Aktionären auf schriftlichen Antrag (per Brief an die Gesellschaft oder per E-Mail an m.luetzebauer@livenca.com) per E-Mail informatorisch zur Verfügung gestellt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die in den Geschäftsräumen ausliegenden Unterlagen.

Stimmrechtsvollmacht

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Vollmachten zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung können schriftlich oder auch durch Telefax erteilt werden. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

 

München, im April 2016

Der Vorstand

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