Livenca AG – Hauptversammlung

Livenca AG
Starnberg
Amtsgericht München, HRB 188 840

 


Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Livenca AG für das Geschäftsjahr 2012

Zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Livenca AG am 28. April 2015 in München waren mit 314.500 Aktien 100% des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten.

Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 brachte folgende Ergebnisse:

 

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Durchführung der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2012

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (76,6%) -73.500 Nein-Stimmen (23,4%).

 

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung bereits ausgeschiedener Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Entlastung Dr. Holger Friedrich

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (76,6%) -73.500 Nein-Stimmen (23,4%).

Nichtentlastung Dr. Stefan Hagemann

Es wurden für 267.000 Stammaktien gültige Stimmen (84,9% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (90,3%) -26.000 Nein-Stimmen (9,7%).

Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Entlastung Michael Curle

Es wurden für 301.500 Stammaktien gültige Stimmen (95,9% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -228.000 Ja-Stimmen (75,6%) -73.500 Nein-Stimmen (24,4%).

Entlastung Klaus Martin Schwerdtfeger

Es wurden für 243.398 Stammaktien gültige Stimmen (77,4% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -169.898 Ja-Stimmen (69,8%) -73.500 Nein-Stimmen (30,2%).

Entlastung Hans Herbert Weiss

Es wurden für 233.602 Stammaktien gültige Stimmen (74,3% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -160.102 Ja-Stimmen (68,5%) -73.500 Nein-Stimmen (31,5%).

 

Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds

Es wurden für 102.500 Stammaktien gültige Stimmen (32,6% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -26.000 Ja-Stimmen (25,4%) -76.500 Nein-Stimmen (74,6%).

 

Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen von Organmitgliedern im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds

Es wurden für 102.500 Stammaktien gültige Stimmen (32,6% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -26.000 Ja-Stimmen (25,4%) -76.500 Nein-Stimmen (74,6%).

 

Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Bestellung der KPMG AG Prüfungsgesellschaft München zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2013

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -73.500 Ja-Stimmen (23,4%) -241.000 Nein-Stimmen (76,6%).

 

Tagesordnungspunkt 8: Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben. Ein Beschluss über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Vierteil der abgegebenen Stimmen umfasst.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -73.500 Ja-Stimmen (23,4%) -241.000 Nein-Stimmen (76,6%).

 

Tagesordnungspunkt 9: Neuwahl zum Aufsichtsrat anstelle der abzuberufenden Aufsichtsratsmitglieder

Aufgrund der Beschlussergebnisse zu Tagesordnungspunkt 8 findet keine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 9 statt.

 

Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über Ausspruch des Misstrauens an den Vorstand

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -73.500 Ja-Stimmen (23,4%) -241.000 Nein-Stimmen (76,6%).

 

Tagesordnungspunkt 11: Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben. Ein Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Vierteil der abgegebenen Stimmen umfasst.

Der Vorschlag der Hagemann Capital GmbH und der BMS Beteiligungs GmbH wurde abgelehnt mit -73.500 Ja-Stimmen (23,4%) -241.000 Nein-Stimmen (76,6%).

 

Ergänzungsanträge zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012
am 28. April 2015 um 11.00 Uhr

Auf Verlangen der Aktionäre BMS Beteiligungs GmbH und Hagemann Capital GmbH wird gem. § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 am 28. April 2015 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Zu Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Durchführung der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2012.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung vom 15.10.2012 wird nicht aufgehoben, sondern bleibt aufrechterhalten. Der Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wird abgelehnt.

Zu Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Dr. Holger Friedrich wird die Entlastung verweigert.

Dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Dr. Stefan Hagemann wird die Entlastung erteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 verweigert.

Tagesordnungspunkt 5:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Vorgänge in Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Thomas Strassner, Rechtsanwalt c/o Orrick, Rosental 4, 80331 München zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
a.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten.
b.

Sämtliche buchhalterischen Vorgänge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten.

Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen von Organmitgliedern in Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Thomas Strassner, Rechtsanwalt c/o Orrick, Rosental 4, 80331 München zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
a.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.
b.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Vorteilsnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.
c.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Gesetzesverstöße von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.

Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussfassung über die Bestellung der KPMG AG Prüfungsgesellschaft München zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2013.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die KPMG AG Prüfungsgesellschaft München wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.

Tagesordnungspunkt 8:

Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Hans Weiss, Klaus Schwerdtfeger und Michael Curle werden mit Wirkung zum Ende der hiesigen ordentlichen Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder abberufen.

Tagesordnungspunkt 9:

Nachwahl zum Aufsichtsrat anstelle der abzuberufenden Aufsichtsratsmitglieder.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der neu zu besetzende Aufsichtsrat soll gerichtlich bestellt werden, gemäß § 104 Abs. 1 AktG.

Tagesordnungspunkt 10:

Beschlussfassung über Ausspruch des Misstrauens an den Vorstand.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem amtierenden Vorstand Dr. Michael Lützebauer das Misstrauen auszusprechen.

Tagesordnungspunkt 11:

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft ist aufzulösen und ein Liquidator vom Gericht bestellen zu lassen.

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsverlangen der BMS Beteiligungs GmbH und der Hagemann Capital GmbH:

Vorstand und Aufsichtsrat der Livenca AG halten die Anträge für unbegründet und schlagen der Hauptversammlung vor, die Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 abzulehnen.

München, im April 2015

Livenca AG

Der Vorstand

 



Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung der Livenca AG für das Geschäftsjahr 2013

Zur Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Livenca AG am 28. April 2015 in München waren mit 314.500 Aktien 100% des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten.

Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12 brachte folgende Ergebnisse:

 

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Entlastung Dr. Holger Friedrich

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (76,6%) -73.500 Nein-Stimmen (23,4%).

Entlastung Dr. Stefan Hagemann

Es wurden für 267.000 Stammaktien gültige Stimmen (84,9% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde abgelehnt mit -26.000 Ja-Stimmen (9,7%) -241.000 Nein-Stimmen (90,3%).

Entlastung Dr. Michael Lützebauer

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (76,6%) -73.500 Nein-Stimmen (23,4%).

Entlastung Hans Herbert Weiss

Es wurden für 233.602 Stammaktien gültige Stimmen (74,3% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -160.102 Ja-Stimmen (68,5%) -73.500 Nein-Stimmen (31,5%).

 

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung bereits ausgeschiedener Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist durch die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 mit umfasst. Deshalb erfolgt keine weitere Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3.

 

Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Entlastung Michael Curle

Es wurden für 301.500 Stammaktien gültige Stimmen (95,9% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -228.000 Ja-Stimmen (75,6%) -73.500 Nein-Stimmen (24,4%).

Entlastung Klaus Martin Schwerdtfeger

Es wurden für 243.398 Stammaktien gültige Stimmen (77,4% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -169.898 Ja-Stimmen (69,8%) -73.500 Nein-Stimmen (30,2%).

Entlastung Hans Herbert Weiss

Es wurden für 233.602 Stammaktien gültige Stimmen (74,3% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde angenommen mit -160.102 Ja-Stimmen (68,5%) -73.500 Nein-Stimmen (31,5%).

 

Tagesordnungspunkt 5: Neuwahl zum Aufsichtsrat

Es wurden für 314.500 Stammaktien gültige Stimmen (100% des Grundkapitals) abgegeben.

Der Vorschlag des Aufsichtsrates wurde angenommen mit -241.000 Ja-Stimmen (76,6%) -73.500 Nein-Stimmen (23,4%).


 

Ergänzungsanträge zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013
am 28. April 2015 um 13.00 Uhr

Auf Verlangen der Aktionäre BMS Beteiligungs GmbH und Hagemann Capital GmbH wird gem. § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 am 28. April 2015 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

Zu Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Vorstand Dr. Michael Lützebauer wird für das Geschäftsjahr 2013 keine Entlastung erteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung bereits ausgeschiedener Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Dr. Holger Friedrich wird die Entlastung verweigert.

Dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Hans Weiss wird die Entlastung verweigert.

Dem ausgeschiedenen Mitglied des Vorstandes Dr. Stefan Hagemann wird die Entlastung erteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 verweigert.

Zu Tagesordnungspunkt 5:

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der neu zu besetzende Aufsichtsrat soll gerichtlich bestellt werden, gemäß § 104 Abs. 1 AktG.

Zu Tagesordnungspunkt 6:

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Settlement Agreements mit Ebullio Resources Fund vom 22.01.2014

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Settlement Agreement mit Ebullio Resources Fund vom 22.01.2014 wird nicht zugestimmt. Die offenen Forderungen sind sofort mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen einzutreiben.

Tagesordnungspunkt 7:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Überprüfung der Vorgänge in Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Thomas Strassner, Rechtsanwalt c/o Orrick, Rosental 4, 80331 München zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
a.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten.
b.

Sämtliche buchhalterischen Vorgänge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten.

Tagesordnungspunkt 8:

Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen von Organmitgliedern in Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien an der Pera Maden AG von der Gesellschaft an Gesellschaften des Ebullio Fonds.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Hauptversammlung bestellt Herrn Thomas Strassner, Rechtsanwalt c/o Orrick, Rosental 4, 80331 München zum Sonderprüfer. Er kann geeignete Hilfspersonen zur Prüfung heranziehen. Dem Sonderprüfer ist die Ausübung seiner Rechte auch unter Einschaltung von Hilfspersonen vollumfassend zu ermöglichen. Dem Sonderprüfer bzw. seinen Hilfspersonen sind sämtliche aus Sicht des Sonderprüfers zur Durchführung der Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Sonderprüfung gemäß § 142 Abs. 1 AktG dient der Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht und hat die nachfolgend aufgeführten Vorgänge der Geschäftsführung zum Gegenstand:
a.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.
b.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Vorteilsnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.
c.

Sämtliche Handlungen und Maßnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pera Maden AG Aktienpakets an Ebullio Gesellschaften erfolgten, sind auf mögliche Gesetzesverstöße von Vorstand und Aufsichtsrat zu untersuchen.

Tagesordnungspunkt 9:

Beschlussfassung über die Bestellung der KPMG AG Prüfungsgesellschaft München zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2013.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die KPMG AG Prüfungsgesellschaft München wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 bestellt.

Tagesordnungspunkt 10:

Beschlussfassung über die Bestellung der KPMG AG Prüfungsgesellschaft München zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2014.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die KPMG AG Prüfungsgesellschaft München wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.

Tagesordnungspunkt 11:

Beschlussfassung über Ausspruch des Misstrauens an den Vorstand.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem amtierenden Vorstand Dr. Michael Lützebauer das Misstrauen auszusprechen.

Tagesordnungspunkt 12:

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft.

Die Hagemann Capital GmbH und die BMS Beteiligungs GmbH schlagen gemeinsam vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft ist aufzulösen und ein Liquidator vom Gericht bestellen zu lassen.

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Ergänzungsverlangen der BMS Beteiligungs GmbH und der Hagemann Capital GmbH:

Vorstand und Aufsichtsrat der Livenca AG halten die Anträge für unbegründet und schlagen der Hauptversammlung vor, die Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 12 abzulehnen.

München, im April 2015

Livenca AG

Der Vorstand

 




 

Livenca AG
Starnberg
Amtsgericht München, HRB 188 840

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag,
28. April 2015, um 13.00 Uhr

in den Räumen der
Rechtsanwaltskanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Rosental 4, 80331 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:

Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Livenca AG bereits gebilligt. Dieser ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung bereits ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a.

dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Dr. Holger Friedrich für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen;
b.

dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Hans Herbert Weiss für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen;
c.

dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Dr. Stefan Hagemann die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu verweigern.

Die Abstimmung über die vorstehenden Punkte 3a., 3b. und 3c. soll in getrennten Abstimmungen erfolgen.

Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5:
Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 beschließt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von den Aktionären gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1.

Hans Herbert Weiss, Diplom-Kaufmann, München,
2.

Klaus Martin Schwerdtfeger, Kaufmann, Wien, Österreich,
3.

Michael Guy Lister Curle, Kaufmann, London, Großbritannien,

bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Settlement Agreements mit Ebullio Resources Fund vom 22.01.2014

Die Gesellschaft hat mit Share Purchase Agreement (Aktienkaufvertrag) vom 29.11.2012 („SPA“) 15.000 Aktien an der Pera Maden AG mit Sitz in Starnberg (Amtsgericht München, HRB 192241), die 30 Prozent ihres Aktienbesitzes an der Pera Maden AG entspricht, für einen Gesamtkaufpreis von 13.000.000,00 Euro („Kaufpreis“) an die Käuferin Ebullio Resources Fund veräußert. Gemäß SPA war bzw. ist der Kaufpreis in mehreren Raten zu zahlen.

Aufgrund von Problemen des Ebullio Resources Fund, die operative Kontrolle mittels ihrer Tochtergesellschaft Pera Maden AG über die Pera Maden A.S. mit Sitz in der Türkei zu erlangen, und daraus resultierenden Diskussionen über die Zahlung des Kaufpreises hat die Gesellschaft mit Ebullio Resources Fund und weiteren Parteien ein Settlement Agreement abgeschlossen, das am 22./23.01.2014 sowie 3.2.2014 unterzeichnet wurde („Settlement Agreement“). Unter anderem steht das Settlement Agreement unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Der wesentliche Inhalt des Settlement Agreements ist wie folgt:

Die Fälligkeit des Kaufpreises wird zugunsten des Ebullio Resources Fund modifiziert wie folgt:

Die Zahlung der zweiten Kaufpreisrate in Höhe von 5.000.000 Euro wurde aufgeteilt in monatliche Zahlungen von 25.000 Euro für Januar bis einschließlich Juni 2014 (in Summe 150.000 Euro) und eine Zahlung in Höhe von 4.850.000 Euro, die auf den 30.06.2015 verschoben wurde. Von den im 1. Halbjahr 2014 fälligen 150.000 Euro wurden von Ebullio Resources Fund 85.000 Euro gezahlt, 65.000 Euro sind überfällig.

Die Zahlung der dritten Tranche in Höhe von 5.000.000 Euro wurde auf den 30.06.2016 verschoben.

Die zweite Kaufpreisrate in Höhe von 4.850.000 Euro wird 12 Monate und die dritte Kaufpreisrate in Höhe von 5.000.000 Euro 18 Monate nach Vorliegen eines der folgenden Ereignisse vorzeitig fällig:

Abschluss eines Vertrages zwischen Ebullio Resources Fund und den Aktionären der Pera Maden A.S. und/oder der Pera Maden A.S., der die Entwicklung und die Aufnahme des operativen Betriebs eines der vier Lizenzgebiete ermöglicht

Erhöhung des Anteils der Pera Maden AG auf über 80% an der Pera Maden A.S. oder eine Änderung des Gesellschaftervertrages, der der Pera Maden AG die operative Kontrolle über die Pera Maden A.S. verschafft

Verkauf und/oder Transfers von Aktien an der Pera Maden A.S. durch Pera Maden AG oder ihres Rechtsnachfolgers

Kauf und/oder Transfer von Aktien der Pera Maden AG durch Ebullio Resources Fund oder seines Rechtsnachfolgers

Start der industriellen Produktion in einem der Lizenzgebiete der Pera Maden A.S.

Verkauf und/oder Unterlizenzierung einer der vorhanden Bergbaulizenzen der Pera Maden A.S.

Im Anschluss an eine Feasibility Studie der Beginn der wirtschaftlichen Verwertung der Tailings, die sich an das Keban Lizenzgebiet angrenzend im Euphrat befinden

Als Gegenleistung für die Stundung bzw. Verschiebung der Fälligkeit des Großteils der zweiten Kaufpreisrate (4.850.000 Euro) auf den 30.06.2015, der vollständigen dritten Kaufpreisrate auf den 30.6.2016 sowie zur Absicherung des Kaufpreises wurden folgende Regelungen getroffen:

Der gestundete Betrag der zweiten und dritten Kaufpreisrate wird vom Ebullio Resources Fund für die gestundete Zeit mit 4% p.a. verzinst.

Die Gesellschaft erhält eine fixe Dividende für die Beteiligung am Ebullio Resources Fund ab dem 01.07.2014 in Höhe von 62.500 GBP pro Quartal. Die hieraus resultierenden Zahlungen wurden bisher nicht geleistet.

Ebullio Commodities Ltd., Essex, UK, hat sich mit Bürgschaftsvertrag vom 24.01.2014 zur Zahlung des gesamten Kaufpreises verbürgt, so dass der Kaufpreiszahlungsanspruch zusätzlich abgesichert ist.

Der Abschluss des Settlement Agreements durch Ebullio Resources Fund erfolgte in Kenntnis der Probleme im Gesellschaftervertrag der Pera Maden A.S., was im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung von Bedeutung sein könnte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem Abschluss des Settlement Agreements in seiner Sitzung vom 20.01.2014 zugestimmt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Dem Settlement Agreement mit Ebullio Resources Fund und Ebullio Commodities Ltd. mit dem vorstehenden wesentlichen Inhalt wird zugestimmt.
Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Personen, die am Tag der Hauptversammlung Aktionäre der Gesellschaft sind, berechtigt.
Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Livenca AG (Klausenburger Str. 9, 81677 München) sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Settlement Agreement

Die Geschäftszeiten der Gesellschaft für die Einsichtnahme können per E-Mail unter m.luetzebauer@livenca.com erfragt werden.
Stimmrechtsvollmacht

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Vollmachten zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung können schriftlich oder auch durch Telefax erteilt werden. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

München, im März 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.