logsolut AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
logsolut AG
Augsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 15.11.2019

logsolut AG

Augsburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 17. Dezember 2019

in den Räumlichkeiten der Notare Dr. Straßer & Dr. Grund
Theaterstraße 8, 86152 Augsburg

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu unserer außerordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, den 17. Dezember 2019 um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Notare Dr. Straßer & Dr. Grund, Theaterstraße 8, 86152 Augsburg stattfindet.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von derzeit 150.000,00 EUR um bis zu 120.000,00 EUR auf bis zu 270.000,00 EUR erhöht, und zwar durch Ausgabe von bis zu 120.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie.

b.

Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis von 1,00 EUR je Aktie einschließlich Einlageleistung ausgegeben. Sie nehmen ab dem 01.01.2020 am Jahresgewinn der Gesellschaft teil.

c.

Die bis zu 120.000 neuen Aktien sind den bisherigen Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung, also im Verhältnis alt zu neu 1,25 zu 1 zum Bezug anzubieten.

d.

Nach dem Ablauf der Bezugsfrist (siehe Buchst. (e)) können Zeichnungsangebote für Aktien, hinsichtlich derer das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, angenommen werden. Es gelten die gemäß Buchst. (h) durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bedingungen.

e.

Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots.

f.

Auf jede der Einlagen sind vor der Anmeldung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister 100 % in bar zu leisten.

g.

Der Vorstand wird ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Dies betrifft auch die Ausgabe von Aktien an Aktionäre über deren eigentliches Bezugsrecht hinaus sowie die Ausgabe von Aktien an Dritte, die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen kann, sofern und soweit die bzgl. dieser Aktien an sich bezugsberechtigten Aktionäre ihr Bezugsrecht nicht innerhalb der ursprünglichen Bezugsfrist ausgeübt haben.

h.

Die Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung gem. § 188 AktG muss spätestens bis zum 30.06.2020 erfolgen. Anderenfalls wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig.

2.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Anpassung des Wortlauts der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung (TOP 1) wie folgt zu ändern:

§ 4 Abs. 1: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt … [Grundkapital nach erfolgter Kapitalerhöhung] EUR.

§ 4 Abs. 2: Es ist eingeteilt in … [Anzahl Aktien nach erfolgter Kapitalerhöhung].

3.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.11.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 75.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie.

b)

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen.

d)

§ 4 der Satzung wird durch den folgenden Absatz 6 ergänzt:
(6) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.11.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 75.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie zu erhöhen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Wortlaut der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der tatsächlichen Erhöhung des Grundkapitals anzupassen.

4.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Als Mitglieder des Aufsichtsrates für die nächsten vier Jahre, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wieder zu wählen:

Frau Ruth Löhle, Industriekauffrau, Stadtbergen
Herrn Klaus Löhle, Diplom-Ingenieur, Stadtbergen
Frau Rosemarie Löhle, Einzelhandelskauffrau, Stadtbergen

Adressen für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an:

logsolut AG
Provinostraße 52
86153 Augsburg
E-Mail: info@logsolut.de

 

Augsburg, im November 2019

logsolut AG

Der Vorstand

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