Logwin AGGesellschaftssitz: L-6776 Grevenmacher,
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Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2021 |
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Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am |
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Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember |
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Verwendung des Ergebnisses der Logwin AG für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Ausschüttung an die Aktionäre |
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Vorlage des Vergütungsberichts der Logwin AG für das am 31. Dezember 2021 beendete |
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Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des |
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Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern |
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Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 |
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Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder |
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich.
Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.300.000
EUR und ist eingeteilt in 2.884.395 Namensaktien.
Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten,
können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener
Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften („Gesetz über
Aktionärsrechte“) die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher
Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag,
auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
antraege@linkmarketservices.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens
bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft
spätestens am 17. März 2022 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Aufgrund der fortlaufenden COVID-19-Pandemie werden zur diesjährigen Hauptversammlung
keine Aktionäre zugelassen. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich durch Vollmacht
an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter wie
weiter unten ausgeführt.
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung
teilnehmen und abstimmen (durch Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter), die mit Ablauf des 25. März 2022 (24:00 Uhr MEZ) („Luxemburgischer
Stichtag“) Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres
Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme-
und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform in deutscher, englischer
oder französischer Sprache angemeldet und gegebenenfalls der Gesellschaft die Berechtigung
zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis
zu dem ein Einreichen der Anmeldung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag
hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse
demnach bis spätestens am 2. April 2022 zugehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (durch Erteilung von einer Vollmacht an
die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter) an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag in das Aktienregister.
Es ist der Satzung der Gesellschaft entsprechend die Verpflichtung jedes Aktionärs
der Gesellschaft, seine ordnungsgemäße Eintragung in das Aktionärsregister sicherzustellen.
Falls eine Bank oder anderes Unternehmen, das als Depotstelle tätig ist, im Aktienregister
eingetragen ist, muss diese, falls dies noch nicht erfolgt ist, schriftlich bestätigen,
dass die jeweiligen Aktien zu ihrem eigenen Vermögen, und nicht zu dem eines ihrer
Kunden gehört. Falls diese Bestätigung nicht gegeben wird, kann die Gesellschaft die
Ausübung der Rechte an diesen Aktien aussetzen, bis ihr bestätigt wird, dass der oder
die rechtmäßige(n) Inhaber der Aktien im Aktienregister eingetragen ist beziehungsweise
sind. Diese Bestätigung muss der Gesellschaft unter der obenstehenden Adresse ebenfalls
spätestens bis zum 2. April 2022 zugehen.
Aktionäre können nach fristgerechter Anmeldung bis 2. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ),
ihr Stimmrecht durch Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die hierfür notwendigen Unterlagen
(Anmeldungsformular zur Hauptversammlung und Vollmachtsformular an den von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, das „Weisungsformular“) stehen
den Aktionären auf der Internetseite der Logwin
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung und gehen den Aktionären per Post zu. Auf Nachfrage sind die Unterlagen
auch an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg erhältlich:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Stimmrechtsvertreter
Das Großherzogtum Luxemburg hat der aktuellen COVID-19-Krise Rechnung getragen und
durch Gesetz vom 23. September 2020 über die Einführung von Maßnahmen betreffend Versammlungen
von Gesellschaften die Möglichkeit geschaffen, dass auf eine physische Hauptversammlung
verzichtet wird und dass die Aktionäre ausschließlich durch Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter abstimmen können.
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Entwicklung macht die Logwin AG von den durch das
Gesetz vorgesehenen Regelungen Gebrauch und ermöglicht die Teilnahme der Aktionäre
an der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich über Stimmrechtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter.
Die Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht
und Weisung erteilen möchten, können hierzu das Weisungsformular nutzen. Zu diesem
Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis
zum 2. April 2022 anmelden. Das ausgefüllte und unterschriebene Weisungsformular muss
spätestens am 7. April 2022 an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem
Weg eingehen:
Logwin AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreteren
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Ihre persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung ist damit in diesem Jahr nicht
möglich. Die Logwin AG bleibt dadurch handlungsfähig und wird in die Lage versetzt,
die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Ergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung
im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich auf der Homepage der Gesellschaft
veröffentlicht.
Hinweis zu den Unterlagen der Hauptversammlung
Der vollständige und ungekürzte Text der nachfolgenden Unterlagen der Hauptversammlung
sind auf Nachfrage an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg
erhältlich:
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Einladung zur Hauptversammlung |
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Beschlussvorlage |
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Jahresabschluss und Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Bericht des Abschlussprüfers (Réviseur d’entreprises agréé) für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Vergütungsbericht für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr |
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Weisungsformular an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter |
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Datenschutzerklärung für Aktionäre |
Logwin AG
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Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 288
agm@linkmarketservices.de
Des Weiteren stellt die Gesellschaft ihren Aktionären während eines ununterbrochenen
Zeitraums ab dem Tag dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich)
die oben genannten Unterlagen sowie das Weisungsformular an die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auf ihrer Internetseite
www.logwin-logistics.com
zur Verfügung.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlung
Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, im März 2022
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
Logwin AG
ZIR Potaschberg | 5, an de Längten
6776 Grevenmacher | Luxemburg
Tel. +352 71 96 90-1112 | Fax +352 71 96 90-1359
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Logwin-Aktie WKN A2DR54 | ISIN LU1618151879
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