Lohmann-Partner Aktiengesellschaft
Neuwied
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Lohmann-Partnerin, sehr geehrter Lohmann-Partner,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Lohmann-Partner AG ein, die am
23. August 2018, 16.00 Uhr
im Technologie-Zentrum der Lohmann GmbH & Co. KG, Irlicher Str. 55, 56567 Neuwied stattfindet.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 der Lohmann-Partner AG |
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2. |
Bericht des Aufsichtsrates |
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3. |
Bericht der Lohmann GmbH & Co. KG über den Verlauf und den Abschluss des Geschäftsjahres 2017 |
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4. |
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018 durch den Vorstand |
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5. |
Aussprache über den Jahresabschluss und die gegebenen Berichte |
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6. |
Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 914.614,70 € einen Betrag in Höhe von 903.000,00 € an die Aktionäre auszuschütten, was einer Dividende von 2,10 € pro Aktie entspricht. Der Restbetrag in Höhe von 11.614,70 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.214.500,00 € und ist eingeteilt in 430.000 Aktien als Stückaktien ohne Nennwert. |
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7. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2018 zu bestellen. |
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10. |
Wahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 23.08.2018. Der Aufsichtsrat schlägt gem. § 101 (1) AktG vor, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen:
Für den Fall, dass eines der Aufsichtsratsmitglieder vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, schlägt der Aufsichtsrat gem. § 101 (3) AktG vor, die folgende Person als Ersatzmitglied zu wählen:
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Lohmann-Verwaltungs GmbH entsendet gem. § 101 (2) AktG darüber hinaus Frau Monika Ebing, Dipl. Betriebswirtin (VWA), Plaidt, und Herrn Edgar Ehrhardt, Informatikkaufmann, Melsbach, in den Aufsichtsrat. |
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11. |
Sonstiges |
Teilnahmebedingungen
Gemäß § 13 der Satzung können zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts nur Aktionäre zugelassen werden, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei uns angemeldet haben. Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter an. Auch dann ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Wir bitten Sie deshalb, das beigefügte Anmeldeformular zu unterschreiben (bei Gemeinschaftsdepots alle Depotinhaber und bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) und bis spätestens zum 20. August 2018 bei uns eingehend zurückzuschicken. Den ebenfalls beigefügten Wahlausweis, der Sie zum Eintritt und zur Ausübung Ihres Stimmrechts berechtigt, wollen Sie bzw. Ihr Vertreter bitte zum Versammlungstermin mitbringen. Gegen Abgabe des Wahlausweises bzw. der Vollmacht erhalten Sie bzw. Ihr Vertreter ab 15.30 Uhr die Eintrittskarte. Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben übersenden Sie uns diese bis spätestens zum 17. August 2018. Diese werden wir dann nach Möglichkeit gerne bei der Hauptversammlung berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass An- und Verkäufe von Aktien in der Zeit vom 26. Juli bis 23. August 2018 einschließlich nicht möglich sind. Diese kurzfristige Handelssperre ist notwendig, um eine fehlerfreie Dividenden- und Stimmrechtszuteilung zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Möglichkeit der Verwendung von Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen bei Auszahlung der Dividende erhalten Sie als Anlage ein gesondertes Schreiben mit entsprechenden Ausführungen und Hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Lohmann-Partner AG
Vorstand
Olaf Roth Martin Schilcher