Lotto24 AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Lotto24 AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 21.08.2019

Lotto24 AG

Hamburg

– ISIN DE000LTT0243 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

Außerordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 27. September 2019, 9.30 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) in das Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97,
20359 Hamburg.

TAGESORDNUNG
mit Vorschlägen zur Beschlussfassung

1.

Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung

Derzeit besteht der Aufsichtsrat der Lotto24 AG gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern, die jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder soll von derzeit drei auf künftig sechs Mitglieder erhöht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“

2.

Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung

§ 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung sieht in der gegenwärtigen Fassung noch keine Vergütung für Ausschusstätigkeiten vor. Um der Einrichtung von Ausschüssen des Aufsichtsrats nach Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sechs Mitglieder Rechnung zu tragen, soll eine entsprechende Regelung eingefügt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung der Gesellschaft werden geändert und wie folgt neu gefasst:

„(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Grundvergütung von EUR 25.000. Die nach Satz 1 bestimmte Grundvergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Zweieinhalbfache, für den stellvertretenden Vorsitzenden auf das Anderthalbfache. Bestehen Ausschüsse des Aufsichtsrats, erhalten deren Mitglieder, unabhängig davon, ob sie Mitglied in einem oder in mehreren Ausschüssen sind, für die Tätigkeit in den Ausschüssen zusätzlich eine Vergütung von EUR 10.000, wenn der entsprechende Ausschuss in dem betreffenden Geschäftsjahr getagt hat.

(2) Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats nicht während eines vollen Geschäftsjahrs innegehabt haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat.

(3) Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der ihm nach Abs. (1) und Abs. (2) zustehenden Vergütung für die Aufsichtsrats- bzw. Ausschusstätigkeit prozentual im Verhältnis der im betreffenden Zeitraum stattgefundenen Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen gegenüber den Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat.“

Die derzeit gültige Satzung der Lotto24 AG sowie eine Synopse der vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

3.

Wahlen weiterer Mitglieder zum Aufsichtsrat

Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Lotto24 AG gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern zusammen, die jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden. Nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat der Lotto24 AG gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Lotto24 AG aus sechs Mitgliedern zusammen, die jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden. Daher sollen in dieser Hauptversammlung drei weitere Mitglieder, deren Amtszeit mit Wirksamwerden der zu Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Satzungsänderung beginnt, gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

a) Herr Dr. Andreas Meyer-Landrut, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Deutschland, Rechtsanwalt

Herr Dr. Andreas Meyer-Landrut ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

b) Herr Dr. Stefan Mäger, wohnhaft in Berlin, Deutschland, Rechtsanwalt

Herr Dr. Stefan Mäger ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c) Herr Dr. Otto Lose, Kassel, Deutschland, Geschäftsführender Gesellschafter der Uranos Beteiligungen GmbH

Herr Dr. Otto Lose ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Die Wahl der genannten Personen erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Die Amtszeit beginnt mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden Satzungsänderung.

Die Herren Dr. Andreas Meyer-Landrut, Dr. Stefan Mäger und Dr. Otto Lose haben sich vorab bereit erklärt, als Mitglieder des Aufsichtsrats zur Verfügung zu stehen.

Ergänzende Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Kandidaten einerseits und dem Unternehmen, den Organen der Lotto24 AG oder einem wesentlich an der Lotto24 AG beteiligten Aktionär andererseits.

Der Aufsichtsrat hat sich bei dem jeweiligen Kandidaten vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung seines Mandats erbringen kann.

Weitere Angaben zu dem jeweiligen Kandidaten sind im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt und ab dem Tag der Einberufung auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Weitere Angaben zu den unter Punkt 3 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

a)

Dr. Andreas Meyer-Landrut

Rechtsanwalt, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Deutschland

Persönliche Daten:

Geboren: 1959
Staatsangehörigkeit: Deutsch

Ausbildung:

1979 bis 1984 Studium der Rechtswissenschaften in Bonn
1984 bis 1987 Referendariat bei dem Kammergericht Berlin mit Stationen in Brüssel, Paris und Düsseldorf
1988 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bonn

Beruflicher Werdegang:

Seit 2008 bis heute Partner DLA Piper UK LLP in Köln mit dem Schwerpunkt auf Aktien- und Gesellschaftsrecht sowie Kapitalmarktrecht und M&A
2000 bis 2008 Partner und Standortleiter bei White & Case LLP in Düsseldorf
1992 bis 2000 Partner bei Feddersen Laule et al. in Frankfurt/M und Düsseldorf
1987 bis 1992 Rechtsanwalt bei Feddersen Laule et al. in Frankfurt/M

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten und Erfahrungen:

Königlich dänischer Honorarkonsul, Köln

b)

Dr. Stefan Mäger

Rechtsanwalt, wohnhaft in Berlin, Deutschland

Persönliche Daten:

Geboren: 1969
Staatsangehörigkeit: Deutsch

Ausbildung:

1988 bis 1992 Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
1993 bis 1995 Referendariat bei dem Kammergericht Berlin
1995 Promotion zum Dr. jur. an der Humboldt-Universität Berlin

Beruflicher Werdegang:

Seit 2006 bis heute Gründungspartner der Sozietät Mäger von Bernuth Rechtsanwälte in Berlin mit dem Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht, M&A und Stiftungsrecht
2001 bis 2005 Gründungspartner der Sozietät Stöhr Mäger Rechtsanwälte in Berlin
1996 bis 2000 Rechtsanwalt bei Bräutigam Fahs Dießelberg Rechtsanwälte in Berlin, zuletzt Partner

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten und Erfahrungen:

Vorsitzender des Kuratoriums der Koch Stiftung, Berlin

c)

Dr. Otto Lose

Geschäftsführender Gesellschafter der Uranos Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Kassel, Deutschland

Persönliche Daten:

Geboren: 1971
Staatsangehörigkeit: Deutsch

Ausbildung:

1992 bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Münster
1997 bis 2002 Studium der Volkswirtschaftslehre in Stuttgart
1998 bis 2001 Referendariat bei dem Kammergericht Berlin
2002 Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Stuttgart

Beruflicher Werdegang:

Seit 2018 bis heute Geschäftsführender Gesellschafter der Uranos Beteiligungen GmbH, Kassel
2017 Mitglied des Vorstands der K+S AG, Kassel
2014 bis 2016 Geschäftsführender Gesellschafter der Römheld & Moelle Beteiligungs GmbH, Mainz
2009 bis 2014 Mitglied der Geschäftsleitung Zentraleuropa Ost der Dyckerhoff AG, Wiesbaden
2007 bis 2009 Landesleiter der Dyckerhoff Ukraine, Kiew
2005 bis 2007 Stellvertretender Landesleiter der Dyckerhoff Ukraine, Kiew
2001 bis 2005 Verschiedene leitende Positionen in kleineren Tochtergesellschaften der HeidelbergCement AG und der Dyckerhoff AG

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Keine

Weitere wesentliche Tätigkeiten und Erfahrungen:

Mitglied im Anlageausschuss der Dyckerhoff-Familie

Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 24.154.890 und ist in 24.154.890 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 24.154.890. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und ihre Teilnahme bis zum Ablauf des 20. September 2019 unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail auf elektronischem Wege angemeldet haben:

Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: lotto24-aohv2019@computershare.de

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden während der Vorbereitung der Hauptversammlung ab dem Beginn des 21. September 2019 bis zum Ablauf des 27. September 2019 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (Umschreibungsstopp beziehungsweise technical record date).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Hierfür können die Aktionäre das ihnen zusammen mit dem Anmeldeformular beziehungsweise der Eintrittskarte zugesandte Vollmachtsformular verwenden.

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt, ist § 135 AktG zu beachten. Danach sind die vorgenannten Personen oder Institutionen insbesondere verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung an eine der folgenden Adressen übermitteln:

Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: lotto24-aohv2019@computershare.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann insbesondere dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte beziehungsweise der Aktionär die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle der Hauptversammlung vorlegt.

Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Vollmachten und Weisungen müssen in Textform übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten die Aktionäre mit den Anmeldeunterlagen beziehungsweise der Eintrittskarte. Die Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter einschließlich der zu erteilenden Weisungen müssen bei der Gesellschaft bis zum Ablauf des 26. September 2019 unter der folgenden Adresse per Brief, per Telefax oder per E-Mail eingehen:

Lotto24 AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: lotto24-aohv2019@computershare.de

Darüber hinaus können Aktionäre beziehungsweise Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, den Stimmrechtsvertretern dort Vollmacht beziehungsweise Weisungen erteilen. Aktionärsvertreter haben dabei zu beachten, ob sie nach ihrem Rechtsverhältnis mit dem von ihnen vertretenen Aktionär zur Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt sind.

Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Rechte der Aktionäre

1.

Tagesordnungsergänzungsverlangen, § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss gemäß § 122 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 27. August 2019 zugehen.

Wir bitten, etwaige Ergänzungsverlangen schriftlich an folgende Adresse:

Lotto24 AG
– Vorstand –
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg

oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der Antragsteller mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB) unter hv@lotto24.de zu übermitteln.

Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 121 Abs. 7 sowie § 70 AktG) ist/sind und diese bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält/halten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, zu unterzeichnen.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht (§ 124 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 121 Abs. 4 AktG). Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt mit Zugang bis spätestens zum Ablauf des 12. September 2019, an folgende Adresse zu richten:

Lotto24 AG
– Vorstand –
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
oder per Telefax: +49 40 822239-70
oder per E-Mail an: hv@lotto24.de

Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht.

Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Ein Wahlvorschlag muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz enthält.

In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung braucht ebenfalls nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf des 12. September 2019 unter Beachtung der vorstehenden Anforderungen zugegangen sind, werden von der Gesellschaft nicht veröffentlicht.

3.

Auskunftsrecht, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft jeweils zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, wenn diesbezüglich die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. Die Auskunft kann auch verweigert werden, soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht oder wenn die begehrte Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

Der Versammlungsleiter kann gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festzusetzen.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG sowie zu Einschränkungen dieser Rechte finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.lotto24-ag.de

dort unter Investor Relations/Hauptversammlung, die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sein.

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Lotto24 AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Lotto24 AG wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands, Frau Petra von Strombeck und Herrn Jonas Mattson.

Sie erreichen die Lotto24 AG unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Telefax: +49 40 822239-70
E-Mail: hv@lotto24.de

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder aus dem Aktienregister für Namensaktien bezogen wurden, übermittelt die das Depot führende Bank die personenbezogenen Daten der Aktionäre an die Lotto24 AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Lotto24 AG speichert diese personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Die Dienstleister der Lotto24 AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Lotto24 AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Lotto24 AG.

Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die oben stehenden Erläuterungen verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Lotto24 AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Lotto24 AG unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

Lotto24 AG
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Telefax: +49 40 822239-70
E-Mail: hv@lotto24.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder der Freien und Hansestadt Hamburg, in der die Lotto 24 AG ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lotto24.de

 

Hamburg, im August 2019

Lotto24 AG

– Der Vorstand –

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