Lotto24 AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Lotto24 AG

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die ZEAL Network SE hat uns angesichts des mit Wirkung zum Ablauf des 13. September 2021 erfolgten Widerrufs der Zulassung der Aktien der Lotto24 AG zum Handel im regulierten Markt vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1 AktG und § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Lotto24 AG sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Lotto24 AG unmittelbar gehören.

Hamburg, den 14. September 2021

Der Vorstand

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