Lotto24 AG, Hamburg – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE000LTT2470 / WKN LTT247 – Ausschüttung einer Dividende von € 15,00 je dividendenberechtigter Stückaktie)

Lotto24 AG

Hamburg

– ISIN DE000LTT2470 –
– WKN LTT247 –

Dividendenbekanntmachung

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 29. Juni 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2021 von € 24.154.890,00 in voller Höhe zur Ausschüttung einer Dividende von € 15,00 je dividendenberechtigter Stückaktie auf die 1.610.326 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden.

Die Dividende wird am 4. Juli 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie etwaiger Kirchensteuer von den Depotbanken an die Aktionäre gezahlt. Bei inländischen Aktionären, die die Aktien im steuerlichen Privatvermögen halten, erfolgt der Abzug der Steuer unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz und hat Abgeltungswirkung. Bei Aktionären mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unterhalb von 25 % besteht die Möglichkeit, die Dividendeneinnahmen in der Einkommensteuererklärung anzugeben und die Differenz zwischen tariflicher Einkommensteuer und gezahlter Abgeltungsteuer erstattet zu bekommen.

Den inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen, beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung.

 

Hamburg, im Juni 2022

Lotto24 AG

Der Vorstand

 

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