Lotto24 AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), Korrektur der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Lotto24 AG
Hamburg
Kapitalmarkt Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), Korrektur der gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat 18.02.2019, 08:01:03

Lotto24 AG

Hamburg

Aktien der Lotto24 AG: ISIN DE000LTT0243
Eingereichte Aktien der Lotto24 AG: ISIN DE000LTT0268

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Korrektur der gemeinsamen begründeten Stellungnahme
von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der Lotto24 AG haben ihre gemeinsame Stellungnahme vom 12. Februar 2019 zu dem am 31. Januar 2019 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Tauschangebot) der ZEAL Network SE, Vereinigtes Königreich, an die Aktionäre der Lotto24 AG am 14. Februar 2019 korrigiert. Die Korrektur der gemeinsamen Stellungnahme wird – ebenso wie die gemeinsame Stellungnahme vom 12. Februar 2019 – bei der Lotto24 AG, Investor Relations, Straßenbahnring 11, 20251 Hamburg, Tel: +49 40 8222390, Fax: +49 4082223970 zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Korrektur – ebenso wie die gemeinsame Stellungnahme vom 12. Februar 2019 – im Internet unter www.lotto24-ag.de unter der Rubrik Investor Relations in deutscher Sprache und in unverbindlicher englischer Übersetzung einsehbar. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

 

Hamburg, 14. Februar 2019

Lotto24 AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

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