LS telcom Aktiengesellschaft: Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

LS telcom AG

Lichtenau

Wertpapier-Kennnummer 575 440
ISIN: DE0005754402

EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 4. März 2021 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit – MEZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRGenRCOVMVV“) vom 20. Oktober 2020 Gebrauch zu machen und die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der LS telcom AG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung am 4. März 2021 ab 10:00 Uhr (MEZ) im Internet unter

www.LStelcom.com/​hv2021

verfolgen und ihre Rechte mittels elektronischer Kommunikation über das HV-Online-Portal ausüben, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com/​hv2021

zur Verfügung steht.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 Lichtenau. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2020, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/​2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2020 abgelaufene Geschäftsjahr

Auf der Internetseite der Gesellschaft

www.LStelcom.com

unter den Menüpunkten „Die LS telcom AG“ – „Investor Relations“ – „Zahlen, Berichte, Informationen“ – „Hauptversammlung“ sind ab der Einberufung dieser Hauptversammlung der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils zum 30.09.2020), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das Geschäftsjahr 2019/​2020) und ferner der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019/​2020 veröffentlicht und auch während der laufenden Hauptversammlung abrufbar.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/​2020 beträgt EUR 1.729.502,55. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu wählen.

6.

Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfassung), § 13 Abs. 4 (Einberufung, Ort) und § 14 Abs. 6 (Vorsitz, Beschlussfassung und Vertretung in der Hauptversammlung, Einsatz von Ton- und Bildübertragungen)

a)

Änderung der Satzung in § 10

Die Satzungsregelungen zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats innerhalb und außerhalb von Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats sollen an die modernen Kommunikationswege angepasst werden. Insbesondere soll klargestellt werden, dass Sitzungen des Aufsichtsrats auch per Videokonferenz stattfinden können. Dies dient der Flexibilisierung der Aufsichtsratsarbeit ebenso wie der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit des Gremiums.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

Es wird ein neuer § 10 Abs. 4 der Satzung beschlossen, die ürsprünglichen Absätze 4 und 5 werden künftig unter der Absatznummer 5 und 6 geführt. Der neue Absatz 4 soll lauten:

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch zulässig, dass Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Videokonferenz abgehalten werden oder dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung zugeschaltet werden, und dass in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder die Stimmabgabe per Videokonferenz bzw. Videoübertragung erfolgt.“

b)

Änderung von § 13 Absatz 4 der Satzung

Die Anforderungen an den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis über den Anteilsbesitz wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.

Um ein Abweichen der Regelungen zum Nachweis des Anteilsbesitzes für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll eine entsprechende Anpassung der Satzung beschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

§ 13 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts setzt darüber hinaus voraus, dass der betreffende Aktionär der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachweist. Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine vom Letzintermediär in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen. Der Nachweis muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Für die Berechnung dieser Frist sind der Tag des Zugangs des Nachweises und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.“

c)

Änderung von § 14 der Satzung

§ 14 der Satzung soll um weitere Ermächtigungen zur Ermöglichung der Online-Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung und zur Abgabe von Stimmen im Wege der Briefwahl ergänzt werden. Damit sollen die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Nutzung moderner Kommunikationswege erweitert werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

aa)

Die Überschrift von § 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 14 Vorsitz, Beschlussfassung und Vertretung in der Hauptversammlung, Online-Teilnahme, Briefwahl, Einsatz von Ton- und Bildübertragungen)“

bb)

§ 14 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:

„(6) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die Einzelheiten werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

cc)

Nach § 14 Abs. 6 der Satzung werden folgende neue Absätze 7 und 8 eingefügt:

„(7) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und dem Verfahren der Online-Teilnahme zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

„(8) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren der Briefwahl zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“

Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, Teilnahme und der Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten, da es grundlegende Unterschiede zwischen dieser virtuellen Hauptversammlung und einer Präsenz-Hauptversammlung gibt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung)

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 11. Februar 2021, 00:00 Uhr MEZ, (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse bis spätestens Donnerstag, den 25. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, zugehen:

LS telcom AG
c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Str. 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 71 85 92 40
E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.

Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Übertragung im Internet

Die Hauptversammlung wird gem. § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRGenRCOVMVV“) vom 20. Oktober 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung möglich.

Die Aktionäre können über das HV-Online-Portal der Gesellschaft die Hauptversammlung im Livestream verfolgen und ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (in der Form der elektronischen Kommunikation) oder der Vollmachtserteilung ausüben. Auch das Fragerecht sowie weitere Rechte lassen sich elektronisch im HV-Online-Portal ausüben.

Das HV-Online-Portal ist angemeldeten Aktionären unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/​hv2021

zugänglich.

Aktionäre erhalten nach ihrer Anmeldung ein HV-Ticket mit den Zugangsdaten sowie weiteren Informationen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte oder Briefwahl

a) Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des HV-Tickets, das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Ferner können Vollmachtsformulare unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/​hv2021

heruntergeladen werden.

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger Intermediär i.S.v. § 135 AktG bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Intermediär i.S.v. § 135 AktG bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die in § 135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft bis spätestens zum 3. März 2021 um 18:00 Uhr MEZ unter der folgenden Adresse zugehen:

LS telcom AG
c/​o HV-Management GmbH
Pirnaer Str. 8
68309 Mannheim
Telefax: +49 621 71 85 92 40

Der Nachweis der Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder ihrer Änderung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/​hv2021

vorgenommen werden, und zwar bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung.

b) Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter in der virtuellen Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform auch über das HV-Online-Portal unter der Internetadresse

www.LStelcom.com/​hv2021

bevollmächtigt werden. Per Internet können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht ausschließlich gemäß den vom Aktionär erteilten Weisungen auszuüben. Wird zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt, werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt an der Abstimmung nicht teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehenden Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.

c) Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter Nutzung des HV-Online-Portals unter

www.LStelcom.com/​hv2021

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch elektronische Kommunikation kann bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Auch im Fall der elektronischen Kommunikation sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der Stimmabgabe im Wege der elektronischen Kommunikation bedienen.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter der folgenden Adresse an die Gesellschaft zu richten:

Vorstand der LS telcom AG
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau

Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der virtuellen Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 1. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). § 121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.LStelcom.com/​hv2021

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt spätestens bis zum 17. Februar 2021, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

LS telcom AG
Investor Relations
Frau Katrin Bleich
Im Gewerbegebiet 31-33
77839 Lichtenau
Fax: +49 7227 9535-605
E-Mail: IR@LStelcom.com

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären und Aktionärsvertretern eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Dazu hat der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz vorgegeben, dass diese Fragen vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind.

Angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis 2. März 2021, 24:00 Uhr MEZ, über das HV-Online-Portal mittels der dort verfügbaren Fragen-Maske stellen und an die Gesellschaft senden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Widersprüche können ausschließlich elektronisch über das HV-Online-Portal erklärt werden. Die entsprechende Maske ist erst nach erfolgter Stimmabgabe freigeschaltet. Entsprechende Erklärungen sind ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Weitergehende Informationen

Weitergehende Unterlagen und Erläuterungen, einschließlich der Informationen nach § 124a AktG, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.LStelcom.com

unter den Menüpunkten „Die LS telcom AG“ – „Investor Relations“ – „Zahlen, Berichte, Informationen“ – „Hauptversammlung“

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Nach § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG teilen wir Folgendes mit:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 5.817.000 nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft (Wertpapier-Kennnummer: 575 440, ISIN: DE0005754402) ausgegeben.

Jede nennwertlose Stückaktie gewährt eine Stimme (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.817.000 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 24.000 eigene Aktien, aus denen ihr gemäß § 71 b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind damit 5.793.000 Aktien stimmberechtigt.

Hinweis zum Datenschutz

Alles zum Thema Datenschutz bei der LS telcom AG, insbesondere die Angaben zur Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14 DSGVO, finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.LStelcom.com/​de/​impressum-datenschutz

 

Lichtenau, im Januar 2021

Der Vorstand der LS telcom AG

TAGS:
Comments are closed.