LTA Technologie AG – 12. Hauptversammlung 2016

LTA Technologie AG

Wiesbaden

Einladung zur zwölften ordentlichen Hauptversammlung

Freitag, den 27. Mai 2016, 11:30 Uhr,

ins Titus Forum
SAALBAU Titus-Forum
Walter-Möller-Platz 2
60439 Frankfurt am Main

Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2014/2015

Vorbemerkungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird bei der Versammlung zur Einsichtnahme ausliegen und Ihnen in elektronischer Form per E-Mail vorab ausgehändigt.

Vorbemerkungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Auf eine gesetzte Anmeldefrist wird verzichtet, so dass eingetragene Aktionäre auch ohne vorherige Anmeldung an der Hauptversammlung teilnehmen dürfen.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für den Zeitraum 1.9.15–29.2.16

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

7. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds

8. Sonstiges/Aussprache

II. AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes

TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für den Zeitraum 1.9.15–29.2.16
Erläuterung: Der bisherige Vorstand Peter Hufnagel wird sein Amt nach Ablauf dieser Hauptversammlung und nach erteilter Entlastung für seine Tätigkeit niederlegen. Daher ist es erforderlich, ihm für den Teil des laufenden Geschäftsjahres, für den er voll allein als Vorstand verantwortlich zeichnet, Entlastung zu erteilen.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand für den Zeitraum 1.9.2015–29.2.2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Erläuterung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer kleinen Aktiengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Erläuterung: Laut Satzung (§ 12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss. In Fortführung der Regelungen der vergangenen Jahre und Anbetracht des Verlaufs des Geschäftsjahres und der Situation der Gesellschaft schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vor:

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2014/2015 keine Vergütung.

TOP 7:
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds wegen Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds
Am 19.4.2016 hat unser langjähriges Aufsichtsratsmitglied Arnd Middelmann sein Amt als Aufsichtsrat der LTA Technologie AG aus Altersgründen mit Wirkung zum 20.5.2016 niedergelegt. Nach § 8 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern zusammen, die gemäß § 96 AktG sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Wahlmodalitäten: Jeder Aktionär darf mit der Anzahl seiner ihm zur Verfügung stehenden Stimmen abstimmen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Person zur Wahl für den neuen Aufsichtsrat der LTA Technologie AG vor:

Herrn Dr. Carl-Heinrich von Gablenz, Berlin. Geschäftsführer der CL CargoLifter GmbH & Co. KG a.A. dem strategischen Partner der LTA Technologie AG und Mitinitiator und Gründungsaktionär der Gesellschaft.

Anmerkung: Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

TOP 8:
Sonstiges/Aussprache

III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014/2015 und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen zur Hauptversammlung können per Fax an 09131 9959052 an die Aktionärsbetreuung, per E-Mail an: info@lta-technologie.com oder auf dem Briefweg erfolgen.

Für eine Teilnahme an der Abstimmung ist es erforderlich, dass die Vollmachten zu Veranstaltungsbeginn im Original vorliegen! Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigen, genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Hauptversammlung mit einem Personalausweis/Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.

IV. GEGENANTRÄGE/WAHLVORSCHLÄGE

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind bis zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung
Pechweiherstr. 4, 91056 Erlangen
oder per E-Mail an: info@lta-technologie.com

Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.

 

Wiesbaden, 22.04.2016

LTA Technologie AG

Der Vorstand

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