LTA Technologie AG – Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung

LTA Technologie AG

Wiesbaden

Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung
am Samstag, den 17. September 2022, 12.00 Uhr,
im
Das Spenerhaus
Hotel und Tagungszentrum am Dominikanerkloster
Dominikanergasse 5
60311 Frankfurt am Main

Vorbemerkungen

Der Geschäftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Zahlenwerk und Erläuterungen liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft nach vorheriger Terminabsprache zur Einsicht aus. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gern einen Ausdruck zu. Darüber hinaus wird der Geschäftsbericht zum Download und/​oder Ausdruck in unserem/​Ihrem Online-Aktionärsbereich abgelegt.

I: TAGESORDNUNG

ÜBERSICHT

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

6.

Sonstiges /​ Aussprache

II: AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN

Zu TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021, Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands.

Zu TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Zu TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

Zu TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Erläuterung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten.

Zu TOP 5

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Erläuterung: Laut Satzung (§12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss. In Fortführung der Regelungen der vergangenen Jahre und in Anbetracht des Verlaufs des Geschäftsjahres und der Situation der Gesellschaft schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vor:

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung.

Zu TOP 6

Sonstiges /​ Aussprache

III. TEILNAHME:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen sowie Vollmacht- und Weisungserteilung zur Hauptversammlung können

online (https:/​/​cl3.online-daten-service.de/​lta-online),
per Fax an 06421/​5808252 an die Aktionärsbetreuung,
per E-Mail-Anhang an: hilgenberg@lta-technologie.de

oder auf dem Postweg erfolgen.

Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigten, genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Sie erleichtern uns aber die Vorbereitung und effiziente Abwicklung der Versammlung, wenn Sie die Vollmacht und Weisungen vorab der Aktionärsbetreuung zukommen lassen! Denken Sie bitte daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Versammlung mit einem Personalausweis /​ Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.Den Zugang zu dem Registrierungsmodul, welches wir ab heute, 20 Uhr freigeschaltet haben, erhalten Sie über Ihre Aktionärsnummer, Ihren Namen und ein Passwort. Sofern Sie dieses nicht bereits vom letzten Jahr vorliegen haben, müssen Sie sich das Passwort zunächst bei der (Erst-)Anmeldung zusenden lassen, können es anschließend aber in Ihrem Aktionärskonto durch ein eigenes ersetzen. Achtung, der Versand erfolgt automatisch an die E-Mail-Adresse von Ihnen, die im Aktienbuch hinterlegt ist. Sollten Sie noch keine E-Mail-Adresse angegeben haben, bitten wir Sie uns diese zunächst zukommen zu lassen, damit wir Sie in Ihrem Aktionärsdatensatz hinterlegen können.

Selbstverständlich können Sie auch ganz herkömmlich das im Anhang beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben per Fax oder Post an die unten angegebene Adresse senden.

Die Rücksendung der Anmeldung ist für Ihre Teilnahme an der Hautversammlung nicht verpflichtend und dient uns nur zur besseren Planung, denn gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

IV. RECHTE DER AKTIONÄRE

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung , unter der folgenden Adresse zugehen:

LTA Technologie AG,
Aktionärsbetreuung
Biebricher Allee 177
65203 Wiesbaden
oder
per Fax: 06421 /​ 58 08 252

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie diese Einberufung bekannt gemacht.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG
Aktionärsbetreuung
Biebricher Allee 177
65203 Wiesbaden
oder
per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de
per Fax: 06421 /​ 58 08 252

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 02. September 2022, 24:00 Uhr eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß §§ 126 und 127 AktG erfüllt sind.

Für Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehend genannten Ausführungen zu § 126 AktG mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben von § 124 Abs. 3 S. 4 AktG (Namen, ausgeübter Beruf und Wohnort bzw. bei juristischen Personen die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers) und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.

V. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE

Die LTA Technologie AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Aktionärsnummer) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die LTA Technologie AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung bzw. vor dem 25. Mai 2018 §§ 4 und 28 Bundesdatenschutzgesetz, jeweils i.V.m. §§ 118 ff. AktG. Die Dienstleister der LTA Technologie AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der LTA Technologie AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der LTA Technologie AG im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.

Die Aktionäre haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der LTA Technologie AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

LTA Technologie AG
Aktionärsbetreuung
Biebricher Allee 177
65203 Wiesbaden
oder
per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de
per Fax: 06421 /​ 58 08 252

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.

 

Wiesbaden, 16.08.2022

LTA Technologie AG

Peter Hilgenberg
Vorstand

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