LTA Technologie AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
LTA Technologie AG
Wiesbaden
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung 28.03.2019

LTA Technologie AG

Wiesbaden

Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung

am Samstag, den 27. April 2019, 11.00 Uhr,

im

SAALBAU Titusforum
Clubraum 7 (Erdgeschoss)
Walter-Möller-Platz 2
60439 Frankfurt am Main

Vorbemerkungen zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wird bei der Versammlung zur Einsichtnahme ausliegen und wird Ihnen in elektronischer Form per E-Mail vorab ausgehändigt.

Vorbemerkungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Auf eine gesetzte Anmeldefrist wird verzichtet, so dass eingetragene Aktionäre auch ohne vorherige Anmeldung an der Hauptversammlung teilnehmen dürfen.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

6.

Beschlussfassung über die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalender- und Steuerjahr

7.

Neuwahl des Aufsichtsrates

8.

Sonstiges / Aussprache

II: AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN

Zu TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands.

Zu TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

Zu TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

Zu TOP 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Erläuterung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer kleinen Aktiengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten.

Zu TOP 5

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Erläuterung: Laut Satzung (§ 12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss. In Fortführung der Regelungen der vergangenen Jahre und in Anbetracht des Verlaufs des Geschäftsjahres und der Situation der Gesellschaft schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vor:

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2017/2018 keine Vergütung.

Zu TOP 6

Beschlussfassung über die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalender- und Steuerjahr

Erläuterung: Das Geschäftsjahr der LTA beginnt 01. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres (§ 3 der Satzung). Damit ist es sowohl außerhalb des üblichen Kalenderjahres- und Quartalsrhythmus, als auch außerhalb des Steuerjahres. Dies führt regelmäßig zu Missverständnissen, Verzögerungen und Mehrarbeiten im Rechnungswesen, bei Steuerklärungen und der Jahresabschlusserstellung. Daher soll das Geschäftsjahr wie bei den meisten Unternehmen dem Kalenderjahr angepasst werden. Dies führt dazu, dass auf das gerade laufende Geschäftsjahr 2018/2019, das am 31. August 2019 endet, ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr folgt, welches am 01. September 2019 beginnt und am 31. Dezember 2019 endet. Danach beginnen dann alle Geschäftsjahre zum 01. Januar und enden am 31. Dezember des gleichen Jahres.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu fassen:

Auf das Geschäftsjahr, welches am 31. August 2019 endet, folgt ein viermonatiges Rumpfgeschäftsjahr 2019. Es beginnt am 01. September und endet am 31. Dezember 2019. Darauf folgend beginnen alle weiteren Geschäftsjahre am 01. Januar eines Jahres und enden am 31. Dezember des gleichen Jahres. Das Geschäftsjahr ist mithin das Kalenderjahr.

§ 3 der Satzung der Gesellschaft erhält die folgende Fassung:

„§ 3 Geschäftsjahr
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.“

Zu TOP 7:

Neuwahl des Aufsichtsrates

Erläuterung: Da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates bis zur Beendigung jener Hauptversammlung läuft, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (§ 9 der Satzung) ist der Aufsichtsrat neu zu wählen.

Die Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrates haben sich geschlossen bereiterklärt, wieder für die neue Amtszeit zu kandidieren und zur Verfügung zu stehen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen. In alphabetischer Reihenfolge:

1.

Herr Roland Grün [03.02.1958, Erlangen, Ingenieur im Ruhestand]

2.

Herr Christian Hayer [26.03.1980, Esslingen, Systemingenieur]

3.

Herr Wolfgang Pest [11.11.1961, Ergolding, Softwareingenieur]

4.

Herr Dr. Dirk Spaltmann [01.07.1963, Potsdam, Dipl.-Physiker]

5.

Herr Manfred Theis [19.03.1938, Kriftel, Ingenieur im Ruhestand]

6.

Frau Monika Wolf [13.07.1961, Frankfurt/Main, Bilanzbuchhalterin]

Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. (§ 9 der Satzung)

Zu TOP 8

Sonstiges / Aussprache

III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen sowie Vollmacht- und Weisungserteilung zur Hauptversammlung können online (https://cl3.online-daten-service.de/lta-online), per Fax an 06421/5808252 an die Aktionärsbetreuung, per E-Mail-Anhang an: hilgenberg@lta-technologie.de oder auf dem Postweg erfolgen.

Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigten, genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Sie erleichtern uns aber die Vorbereitung und effiziente Abwicklung der Versammlung, wenn Sie die Vollmacht und Weisungen vorab der Aktionärsbetreuung zukommen lassen! Denken Sie bitte daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Versammlung mit einem Personalausweis / Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.

IV. ERGÄNZUNGSANTRÄGE

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Gegenanträge von Aktionären sind bis 24 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung oder
Ockershäuser Allee 51 per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de
35037 Marburg per Fax: 06421 / 58 08 252

Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.

V. ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind bis 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung oder
Ockershäuser Allee 51 per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de
35037 Marburg per Fax: 06421 / 58 08 252

Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.

 

Wiesbaden, 26.03.2019

LTA Technologie AG

Der Vorstand

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