LTG AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

LTG AG

Mölln

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Walksfelder Beteiligungsgesellschaft mbH, Mölln, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 und Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

Die Walksfelder Beteiligungsgesellschaft mbH, Mölln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 5 AktG ferner mitgeteilt, dass ihr auch nicht mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört.

 

Mölln, im März 2021

LTG AG

Der Vorstand

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