LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG. – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG
Andernach

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 08. Mai 2015 über die Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der dievini patch Beteiligungs GmbH und der Gesellschaft sowie über die Änderung von § 4 der Satzung Anfechtungsklage erhoben worden ist.

Die Klage ist vor dem Landgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 3 HK O 53/15 AktG anhängig. Ein Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender früher erster Termin ist bestimmt auf Dienstag, 17.11.2015, 10 Uhr, Sitzungssaal 131, 1. OG, Karmeliterstraße 14.

Andernach, den 16. Juli 2015

Der Vorstand

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