LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG. – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG

Andernach

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 16. September 2015

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Mittwoch, 16. September 2015, um 10.00 Uhr,
in die Geschäftsräume der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG in 56626 Andernach, Lohmannstr. 2, ein.

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG auf die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG

Gemäß § 327a Abs. (1) Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Walldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRA 700792, gehören unmittelbar und mittelbar rund 99,85 % des Grundkapitals der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG. Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG ist somit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. (1) Satz 1 AktG. Mit Schreiben vom 04. August 2015 hat die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. (1) Satz 1 AktG an den Vorstand der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG gerichtet, die Hauptversammlung der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen, und hat zugleich die Barabfindung auf € 41,70 je auf den Namen lautender Stückaktie festgelegt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.

Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG eine Gewährleistungserklärung der Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG übermittelt, durch welche die Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG als im Geltungsbereich des AktG zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG hat der Hauptversammlung der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Reutlingen, als dem von dem Landgericht Koblenz ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG mit Sitz in Andernach werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 41,70 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin, die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, übertragen.“

– Ende der Tagesordnung –

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden gemäß § 20 der Satzung die Aktionäre zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 9. September 2015, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse, Telefon-Nummer, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugegangen ist:

LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG,
Recht, Versicherungen & Patente
Lohmannstr. 2, 56626 Andernach
Telefon: 02632 – 99 2229
Telefax: 02632 – 99 2530
E-Mail: ulrich.sielaff@ltslohmann.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten. An anderer Stelle als unter der oben genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge, deren Begründungen und Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, also bis Dienstag, 1. September 2015, 24.00 Uhr, zugehen.

 

Andernach, im August 2015

LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG

Der Vorstand

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