LTS Lohmann Therapie-Systeme AG
Andernach
Amtsgericht Koblenz, HRB Nr. 14444
Einberufung der Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat beruft hiermit gem. § 19 Abs. 2 der Satzung die ordentliche Hauptversammlung der LTS Lohmann Therapie-Systeme AG für den
26. Juli 2017, 11.00 Uhr
in die Geschäftsräume der LTS Lohmann Therapie-Systeme AG in 56626 Andernach, Lohmannstr. 2, ein.
Tagesordnung:
TOP 1. |
Begrüßung und Regularien |
TOP 2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts des Vorstandes für die LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG, des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates |
TOP 3. |
Aussprache über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie über den Lagebericht und den Konzernlagebericht |
TOP 4. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: |
TOP 5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: |
TOP 6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen: |
TOP 7. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: |
TOP 8. |
Verschiedenes |
Etwaige Gegenanträge und Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind an folgende Adresse zu richten:
LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG |
Jeweils eine Stammaktie gewährt eine Stimme (§ 21 Abs. 1 der Satzung). Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend (§ 21 Abs. 2 der Satzung).
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht, der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen gemäß § 175 Abs. 2 AktG zur Einsicht in den Geschäftsräumen der LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG aus.
Andernach, den 25. April 2017
LTS LOHMANN Therapie-Systeme AG
Für den Aufsichtsrat:
Der Vorsitzende