LucaNet Aktiengesellschaft, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

LucaNet Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Younity Ventures GmbH mit Sitz in Berlin hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr
eine unmittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien (auch ohne
Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) an der LucaNet Aktiengesellschaft
gehört.

Ferner haben uns (i) die Younity Holding GmbH mit Sitz in Berlin und (ii) Herr Rolf-Jürgen Moll, geboren am 9. September 1971, wohnhaft in Berlin, jeweils gemäß § 20 Abs. 1 AktG
mitgeteilt, dass ihnen jeweils eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten
Teil der Aktien an der LucaNet Aktiengesellschaft gehört, da ihnen die von der Younity
Ventures GmbH unmittelbar gehaltene Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der
Aktien an der LucaNet Aktiengesellschaft jeweils gemäß § 20 Abs. 1 S. 2, § 16 Abs.
4 AktG zuzurechnen ist. Die Younity Holding GmbH hat uns zudem gemäß § 20 Abs. 3 AktG
mitgeteilt, dass dies auch ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG der
Fall ist.

 

Berlin, April 2022

LucaNet Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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