Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft Lüdenscheid – Hauptversammlung

Lüdenscheid

An die
Aktionäre der
Lüdenscheider Wohnstätten AG

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

18. September 2014, 18:30 Uhr,

im Sitzungszimmer unserer Geschäftsstelle, Lüdenscheid, Liebigstraße 15, stattfindenden

ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschluss über die Gewinnverteilung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn von 357.872,96 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Entlastung des Vorstandes

Es wird Entlastung vorgeschlagen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates

Es wird Entlastung vorgeschlagen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Nach § 96 des AktG und §8 Abs. 2 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

4 Mitglieder – gewählt von den Aktionären in der Hauptversammlung

2 Mitglieder – entsandt von der Aktionärin Stadt Lüdenscheid

3 Mitglieder – Arbeitnehmervertreter, von den Mitarbeitern nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.

Folgende Mitglieder scheiden turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus:

Herr Dieter Dzewas
Lüdenscheid, Werdohler Straße 184

Frau Susanne Mewes
Lüdenscheid, Parkstraße 108

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung vom 30.06.2014 beschlossen, Bürgermeister Dieter Dzewas und Ratsfrau Susanne Mewes erneut in den Aufsichtsrat zu entsenden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2014

Anmeldungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ohne Hinterlegungspflicht der Namensaktien werden in der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Lüdenscheid, Liebigstraße 15, Telefon 1895-55, entgegengenommen.

Die Stimmkarten werden in der Versammlung ausgegeben. Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, die ihre Vollmacht mit den Namensaktien vorlegen, wahrgenommen werden. Die Bevollmächtigten dürfen jedoch nicht Angehörige des Baugewerbes sein.

 

Lüdenscheid, den 11. Juli 2014

Der Vorstand

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