m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik – Hauptversammlung 2019

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik

Wedel

ISIN DE000A0MSN11
WKN A0MSN1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 29. Juni 2018, 13:00 Uhr in der Fachhochschule Wedel, Feldstraße 143, 22880 Wedel.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik (im Folgenden auch „m-u-t AG“ oder „Gesellschaft“) und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für den m-u-t Konzern zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.

Im Anschluss an die Vorlagen gemäß dem Tagesordnungspunkt 1 wird der Vorstand auch über die erfolgte teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts berichten.

Der Vorstand hat von seiner Ermächtigung gemäß dem von der Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 geschaffenen „Genehmigten Kapital 2017“ teilweise Gebrauch gemacht und am 28. November 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts von EUR 4.785.000,00 um EUR 285.000,00 auf EUR 5.070.000,00 durch Ausgabe von 285.000, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital der m-u-t AG von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag betrug EUR 16,03 pro Aktie. Gegenstand der Sacheinlagen waren ca. 95,6% der Aktien der LayTec Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter HR B 132318 B. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist durch Eintragung im Handelsregister der m-u-t AG am 16. Februar 2018 wirksam geworden.

Der Vorstand wird zu der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 und dabei insbesondere auch zu dem Bezugsrechtsausschluss berichten.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der m-u-t AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der gesamte Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 14.377.961,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017, Herrn Fabian Peters und Herrn Maik Müller, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017, Herrn Hans Wörmcke, Herrn Hartmut Harbeck und Herrn Dr. Sven Claussen, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

TOP 5

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Clauß Paal & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt.

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 1.1 zur Umfirmierung der Gesellschaft in Nynomic AG

Die 1996 gegründete m-u-t AG hat ihren Firmennamen ursprünglich aus der Beschreibung des Geschäftsmodells mit „market driven understanding of technology“ abgeleitet und später mit der Umschreibung „Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik“ akzentuiert.

Nach dem Börsengang im Jahr 2007 kamen durch Beteiligungen bzw. Übernahmen der tec5 AG, Avantes Holding B.V., APOS GmbH, LayTec AG sowie in jüngster Vergangenheit der Spectral Engines Oy Tochtergesellschaften hinzu, die ihre Produkte jeweils unter eigenem Markennamen vertreiben.

Zudem wurde im Zuge der Optimierung der Unternehmensstruktur im Jahr 2014 das operative Geschäft der m-u-t AG in die m-u-t GmbH ausgelagert. Seitdem fungiert die m-u-t AG als rein strategische Finanzholding der Tochtergesellschaften ohne direktes operatives Geschäft.

Die Auslagerung des operativen Geschäftes unter Beibehaltung des Markennamens „m-u-t“ in die namensgleiche m-u-t GmbH führt bei Kunden, Lieferanten, Partnern und am Kapitalmarkt regelmäßig zu Verwechslungen und Missverständnissen.

Die zunehmende Internationalisierung der m-u-t Gruppe, verstärkt durch die jüngst gemeldete Mehrheitsübernahme der Spectral Engines Oy, Helsinki/Finnland, ist ein weiterer wesentlicher Grund für die Umbenennung der Gesellschaft.

Durch die Akquisition von Spectral Engines steht der m-u-t AG aufgrund der technologisch herausragenden Position dieses Unternehmens erstmals die Möglichkeit offen, sich neben der bisherigen Fokussierung auf den B2B Markt insbesondere Consumer-Anwendungen zu erschließen. Technologische Megatrends wie Artificial Intelligence/Machine Learning und vor allem auch die fortschreitende Digitalisierung in disruptiven Branchen bieten der m-u-t AG heute die Chance, bei frühem Einstieg an weltweit stark wachsenden und neuen Zukunftsmärkten zu partizipieren.

Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass „Nynomic“ als klarer, dynamischer und moderner Name in Kombination mit dem neuen Firmenlogo und Slogan „The Photonics Group“ die strategische Ausrichtung der Dachgesellschaft auf innovative und wachstumsstarke Themen repräsentieren und der weiteren Internationalisierung Rechnung tragen wird. Sowohl im operativen Geschäft als auch am Kapitalmarkt soll „Nynomic“ den Weg zu internationalen Kunden, Kooperationspartnern und Investoren flankieren und auch nach außen den strategischen Schritt in eine möglicherweise ganz neue Größenordnung des Geschäftsmodells signalisieren.

Eine komplett neue Corporate Identity für die Wort-/Bildmarke „Nynomic“ wurde bereits entwickelt sowie international juristisch geschützt. Nach einem positiven Votum der Hauptversammlung werden kurzfristig alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um den kommunikativen Auftritt der neuen Dachmarke sowohl im operativen Geschäft als auch am Kapitalmarkt zu etablieren.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „Nynomic AG“ abgeändert.

§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1.1 Die Gesellschaft führt die Firma

„Nynomic AG“.“

Auslage von Unterlagen

Die Unterlagen zu

Tagesordnungspunkt 1 (vom Aufsichtsrat festgestellter Jahresabschluss der m-u-t AG und vom Aufsichtsrat gebilligter Konzernabschluss für den m-u-t Konzern zum 31. Dezember 2017, Lagebericht für die m-u-t AG und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017),

Tagesordnungspunkt 1 und 2 (Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns),

liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der m-u-t AG, Am Marienhof 2, 22880 Wedel zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt. Die Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht des m-u-t Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sind auch im Internet unter

www.mut.ag

veröffentlicht.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (8. Juni 2018, 0:00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 22. Juni 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik
Am Marienhof 2
22880 Wedel

E-Mail: hv@mut-group.com

Depotführende Institute, die im Auftrag des Aktionärs den besonderen Nachweis über den Anteilsbesitz für den Aktionär übermitteln, werden gebeten, den Nachweis bis zum 22. Juni 2018 (Zugang), bei der nachfolgenden empfangsberechtigten Stelle einzureichen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49 9628-9299-871
E-Mail: hv@anmeldestelle.net

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Eine Vollmacht kann vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform oder per Telefax erteilt werden. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen besteht kein derartiges Formerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Wir bitten zu beachten, dass diese Stimmrechtsvertreter nur das Stimmrecht zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Sie Weisungen erteilen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können bis zum 27. Juni 2018 ausgefüllt und unterschrieben bei folgender Adresse eingereicht werden (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49 9628-9299-871
E-Mail: hv@anmeldestelle.net

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und Anfragen sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik
Am Marienhof 2
22880 Wedel
E-Mail: hv@mut-group.com

Anderweitig adressierte Anträge, Wahlvorschläge und Anfragen werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge, die ihr rechtzeitig gemäß §§ 126, 127 AktG zugehen, nach ihrem Eingang im Internet unter

www.mut.ag

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.070.000,00 und ist eingeteilt in 5.070.000 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht gewähren, beträgt zu diesem Zeitpunkt 5.070.000 Aktien.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die m-u-t AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die m-u-t AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der m-u-t AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der m-u-t AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der m-u-t AG.

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung der m-u-t AG erfolgt über diesen Zeitpunkt hinaus, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen die m-u-t AG unterliegt, vorgesehen wurde. Hierbei handelt es sich insbesondere um bestehende handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der m-u-t AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse hv@mut-group.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik
Am Marienhof 2
22880 Wedel

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Wedel, im Mai 2018

m-u-t AG Meßgeräte für Medizin- und Umwelttechnik

Der Vorstand

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