m4e AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2019

m4e AG

München

ISIN: DE000A0MSEQ3

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
16. Januar 2019 um 10.00 Uhr
in den Räumen der

Bayerische Börse AG
Karolinenplatz 6
80333 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG, München, auf die Studio 100 Media AG, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Das Grundkapital der m4e AG beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 4.927.725,00. Es ist eingeteilt in 4.927.725 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Der Studio 100 Media AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242094, gehören zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung unmittelbar insgesamt 4.683.638 auf den Inhaber lautende Stückaktien der m4e AG. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,05 % am Grundkapital der m4e AG. Die Studio 100 Media AG ist damit Hauptaktionärin der m4e AG im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die Studio 100 Media AG hat der m4e AG mit Schreiben vom 13. September 2018 das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der m4e AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG auf die Studio 100 Media AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Dieses Verlangen hat die Studio 100 Media AG mit Schreiben vom 28. November 2018 konkretisiert und die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären für die Übertragung ihrer Aktien zu gewähren ist, auf EUR 2,94 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.

Die Studio 100 Media AG hat der Hauptversammlung der m4e AG in einem schriftlichen Bericht vom 28. November 2018 die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München I am 1. Oktober 2018 bestellten sachverständigen Prüfer ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und in dem Prüfungsbericht vom 30. November 2018 bestätigt.

Die Studio 100 Media AG hat der m4e AG nach § 327b Abs. 3 AktG eine Gewährleistungserklärung der KBC Bank NV mit dem Sitz in Brüssel/Belgien (belgisches Unternehmensregister, Nr. 0462920226), ausgestellt durch ihre im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 67647 eingetragene Zweigniederlassung KBC Bank NV, Niederlassung Deutschland als im Geltungsbereich des Aktiengesetzes zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut (KBC Bank NV), übermittelt. Danach übernimmt die KBC Bank NV die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Studio 100 Media AG, den Minderheitsaktionären der m4e AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der m4e AG mit Sitz in München werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) auf die Studio 100 Media AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242094, als Hauptaktionärin der m4e AG gegen Gewährung einer von der Studio 100 Media AG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,94 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie übertragen.“

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen zur Einsicht durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen der m4e AG, Neumarkter Str. 18-20, 81673 München, aus:

Entwurf des Übertragungsbeschlusses

Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der m4e AG für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017

Zwischenbilanz der m4e AG und des Konzerns zum 30. Juni 2018 sowie Gewinn- und Verlustrechnung der m4e AG und des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 (jeweils ungeprüft)

Bericht der Studio 100 Media AG vom 28. November 2018 über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und die Angemessenheit der von ihr festgelegten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG

Bericht des gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom 30. November 2018 über die Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Sätze 2 bis 4 AktG

Diese Unterlagen sind zudem von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter der Internet-Adresse

www.m4e.de/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich. Sie werden darüber hinaus in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 9. Januar 2019, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

m4e AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. Dezember 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen.

Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (m4e AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Telefax: +49 (0) 89 30903-74675; E-Mail: anmeldestelle@computershare.de) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 9. Januar 2019, 24:00 Uhr, zugehen.

Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorisches Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Weitere allgemeine Hinweise:

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, ist daher dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Von der Vollmacht wird dieser Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihm zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilt wurden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der Gesellschaft. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an den Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit der Stimme.

Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte und Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann (aber nicht muss), erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.

Anträge und Anfragen

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:

m4e AG
Neumarkter Str. 18-20, 81673 München
Telefax: + 49 (0) 89 960855 106
E-Mail: ir@m4e.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 1. Januar 2019, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge von Aktionären im Sinne des § 126 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internet-Seite der Gesellschaft

www.m4e.de/de/investor-relations/hauptversammlung/

unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 Aktiengesetz

Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:

m4e AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die m4e AG verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die m4e AG wird vertreten durch den Vorstand. Alleinvorstand der M4E ist gegenwärtig Herr Hans Ulrich Stoef. Sie erreichen die m4e AG unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

m4e AG
Neumarkter Str. 18-20, 81673 München
Telefax: + 49 (0) 89 960855 106
E-Mail: ir@m4e.de

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die m4e AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Die m4e AG speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der m4e AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der m4e AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der m4e AG.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die §§ 124, 126 und 127 AktG sowie auf die obigen Angaben unter „Anträge und Anfragen“ verwiesen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der m4e AG Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DSGVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DSGVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der m4e AG unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

m4e AG
Neumarkter Str. 18-20, 81673 München
Telefax: + 49 (0) 89 960855 106
E-Mail: ir@m4e.de

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die m4e AG ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

m4e AG
Neumarkter Str. 18-20, 81673 München
Telefax: + 49 (0) 89 960855 104
E-Mail: datenschutz@m4e.de

 

München, im Dezember 2018

m4e AG

Der Vorstand

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