m4e AG – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

m4e AG
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen nachfolgend „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 35.000.000,00 mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf insgesamt bis zu 1.384.975 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 1.384.975,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 167927) hinterlegt worden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung, die am 19. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, wiedergegeben.

Höhenkirchen-Siegertsbrunn, im Juli 2015

m4e AG

Der Vorstand

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