m4e AG – Hauptversammlung 2018

m4e AG

Höhenkirchen-Siegertsbrunn

ISIN: DE000A0MSEQ3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
28. August 2018 um 10.00 Uhr
im Criterion Konferenzzentrum, Aschauer Straße 30, 81549 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der m4e AG für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Veda WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der m4e AG für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft sowie die entsprechende Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitz der Gesellschaft)

Die Gesellschaft hat ihren Verwaltungssitz nach München verlegt. Neben dem Verwaltungssitz soll nun auch der Satzungssitz nach München verlegt und die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

„2. Der Sitz der Gesellschaft ist München.“

Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der m4e AG in der Neumarkter Str. 18-20 in 81673 München sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Jahresabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2017

Lagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2017

Bericht des Aufsichtsrats der m4e AG für das Geschäftsjahr 2017

Konzernabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2017

Konzernlagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2017

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 21. August 2018, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:

m4e AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 07. August 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen.

Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (m4e AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Telefax: +49 89 30903-74675; E-Mail: anmeldestelle@computershare.de) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 21. August 2018, 24:00 Uhr, zugehen.

Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorisches Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Weitere allgemeine Hinweise:

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der Gesellschaft. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an den Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit der Stimme.

Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte und Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann (aber nicht muss), erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.

Anträge und Anfragen

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:

m4e AG
Neumarkter Str. 18-20, 81673 München
Telefax: + 49 89 960855 106

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 13. August 2018, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft

www.m4e.de

(unter der Rubrik Investor Relations → Hauptversammlung) unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.

Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 Aktiengesetz

Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:

m4e AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

 

München, im Juli 2018

m4e AG

Der Vorstand

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