m4e AG
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
ISIN: DE000A0MSEQ3
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
24. Juni 2016, um 10.00 Uhr
im ARCONE Technologie Center, Altlaufstr. 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Veda WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats und die entsprechende Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft von drei auf vier zu erhöhen und hierzu § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern: „1. Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.“ |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Oliver C. Jansen, Cees Wessels und Andreas Kinsky endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2016. Es sind daher Neuwahlen erforderlich. Der Aufsichtsrat der m4e AG setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in der zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gültigen Fassung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Unter Tagesordnungspunkt 5 ist zudem die Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder vorgesehen. Diese Erweiterung wird mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft erhöht sich die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder der m4e AG von drei auf vier Mitglieder. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung in das Handelsregister der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat der m4e AG demnach gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die alle durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in Einzelwahl. |
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung („Gegenstand des Unternehmens“) Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft soll um den Betrieb von Musikverlagen erweitert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung („Sitzungen des Aufsichtsrats“) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:
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Unterlagen:
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der m4e AG in der Altlaufstraße 42 in 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
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Jahresabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2015 |
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Lagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2015 |
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Bericht des Aufsichtsrats der m4e AG für das Geschäftsjahr 2015 |
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Konzernabschluss der m4e AG zum 31. Dezember 2015 |
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Konzernlagebericht der m4e AG für das Geschäftsjahr 2015 |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 17. Juni 2016, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse zugehen:
m4e AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim Fax Nr.: +49 / (0) 621 / 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de |
Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 3. Juni 2016, 0:00 Uhr, zu beziehen.
Der Nachweis muss der Gesellschaft ebenfalls unter der vorstehend mitgeteilten Adresse (m4e AG, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax Nr. +49/(0)621/71 77 213; E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 17. Juni 2016, 24:00 Uhr, zugehen.
Nach form- und fristgerechtem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.
Weitere allgemeine Hinweise:
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, der Textform (§ 126b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Sollte ein Aktionär daher ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, so ist dringend zu empfehlen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Er unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der Gesellschaft. Wenn zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine oder unklare bzw. missverständliche Weisungen an den Stimmrechtsvertreter erteilt werden, enthält dieser sich insoweit der Stimme. Die Gesellschaft hat Frau Susan Hoffmeister als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt.
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte und Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.
Anträge und Anfragen
Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:
m4e AG Altlaufstraße 42, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Fax: +49/(0)8102/99 453 69 |
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis zum 09. Juni 2016, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden auf der Internet-Seite der Gesellschaft (www.m4e.de) unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, im Mai 2016
m4e AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621/71 77 213.