Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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MAB Vermögensverwaltungs AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung | 06.07.2020 |
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MAB Vermögensverwaltungs AGFrankfurt am MainISIN DE 000700000-2Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 12. August 2020, um 15:00 Uhr, in den Gesellschaftsräumen der Radeberger Gruppe KG, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am 6. August 2020 ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft oder der Bankhaus Lampe KG, Bielefeld, oder einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 7. August 2020 bei unserer Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2020“ an die MAB Vermögensverwaltung AG zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. Informationen zum Datenschutz Die MAB Vermögensverwaltung AG verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Aktionäre zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere zum Zweck der Einladung zur und Durchführung der Hauptversammlung. Ggf. setzt sie bei der Verarbeitung Dienstleister ein, die die Daten jedoch ausschließlich zu den genannten Zwecken und nach Weisung verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ggf. auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die Daten speichern wir bis zum Ablauf der Verjährungsfristen etwaiger Ansprüche und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung anmelden, können andere Aktionäre bei der Hauptversammlung vor Ort gemäß § 129 AktG ggf. die im Anmeldeverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen.
Frankfurt am Main, den 18.06.2020 MAB Vermögensverwaltungs AG Der Vorstand |