MagForce AG: Ausgabe einer Wandelanleihe zum Bezug von Inhaberaktien der MagForce AG

MagForce AG

Berlin

– ISIN: DE000A0HGQF5/​ WKN: A0HGQF –

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
(Ausgabe einer Wandelanleihe zum Bezug von Inhaberaktien der MagForce AG)

Der Vorstand der MagForce AG hat am 24. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, welche die Hauptversammlung vom 9. August 2018 beschlossen hat, Gebrauch gemacht, und beschlossen, eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A3E4407) auszugeben.

Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 2.500.000,00 und einem jeweiligen Nennbetrag der einzelnen Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 mit einer regulären Laufzeit bis 28. Juni 2021 und ohne Kupon wurde von der MagForce AG begeben. Die Wandelanleihe ist auf Basis des anfänglichen Mindestwandlungsverhältnisses in maximal bis zu 971.100 Aktien wandelbar.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der MagForce AG an YA II PN Ltd. ausgegeben.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe sowie der korrespondierende Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 98748 B hinterlegt worden.

Mit Vereinbarung vom 6. November 2020 wurden die Anleihebedingungen dahingehend geändert, dass zur wirtschaftlichen Umsetzung der in den bestehenden Anleihebedingungen vorgesehenen Neuausgabe-Option, der Mindestwandlungspreis angepasst wurde, sodass die Wandelanleihe nunmehr in maximal bis zu 1.306.985 Aktien wandelbar ist.

 

Berlin, im Dezember 2020

MagForce AG

Der Vorstand

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