Magnum Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Änderung der Genussscheinbedingungen

MAGNUM AG

Schönefeld

Bekanntmachung über die Änderung der Genussscheinbedingungen

betreffend folgende Genussscheine:

Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000
Genussscheine Serie 2/2004 Nr. 100.001 bis 300.000
ISIN DE 000 325 5709 (WKN 325 570)

Gemäß § 09 der Genussscheinbedingungen wird hiermit § 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen dahingehend geändert, dass die Genussscheininhaber für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine erhalten.

§ 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine

Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000
Genussscheine Serie 2/2004 Nr. 100.001 bis 300.000
ISIN DE 000 325 5709 (WKN 325 570)

wird wie folgt neu gefasst:

(1)

Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschließlich).

 

Schönefeld, im August 2015

Magnum AG

Der Vorstand

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