Magrath Holdings Luxemburg – Änderung (Verlängerung) des Freiwilligen Öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

Magrath Holdings S.à r.l.

Luxemburg

Änderung (Verlängerung)

des

Freiwilligen Öffentlichen Erwerbsangebots
(Barangebot)

der

Magrath Holdings S.à r.l.
route d’Esch 412F
1471 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg

an die Aktionäre der

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft
Delitzscher Straße 70
06112 Halle (Saale)
Deutschland

zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der

Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft

gegen Zahlung einer Geldleistung
in Höhe von EUR 4,20 je Aktie

Verlängerte Annahmefrist: 30. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ) bis 28. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ)

Aktien der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: ISIN DE000A2G9L00

1.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND HINWEISE

1.1

Grundlagen

Am 29. Juni 2022 hat die Magrath Holdings S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg und Geschäftsanschrift route d’Esch 412F, 1471 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés) unter Nummer B145663 („Magrath“ oder „Bieterin„), eine Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot„) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft („Halloren“ oder „Zielgesellschaft„), Halle/​Saale, mit der ISIN DE000A2G9L00 /​ WKN A2G9L0 („Halloren-Aktien„), veröffentlicht.

1.2

Angebotsänderung; Geltung der Angebotsunterlage

Dieses Dokument und die hierin enthaltenen Informationen ändern und ergänzen das Angebot und die Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage muss zusammen mit dieser Änderung des Angebots („Angebotsänderung“ und zusammen mit der Angebotsunterlage das „Geänderte Angebot„) gelesen und ausgelegt werden. Soweit sich aus dieser Angebotsänderung nichts anderes ergibt, gelten die in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen unverändert fort. Begriffe, die in dieser Angebotsänderung verwendet werden und die in der Angebotsunterlage definiert sind, haben in dieser Angebotsänderung dieselbe Bedeutung wie in der Angebotsunterlage, soweit in dieser Angebotsänderung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

1.3

Durchführung des Angebots

Es handelt sich um ein Angebot zum Erwerb von Aktien, die im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gehandelt werden. Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG„) sind auf das Geänderte Angebot nicht anzuwenden, da das WpÜG gemäß § 1 Abs. 1 WpÜG nur auf Angebote zum Erwerb solcher Wertpapiere anzuwenden ist, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, und der Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg nicht zu den organisierten Märkten im Sinne von § 2 Abs. 7 WpÜG gehört. Die Bieterin weist darauf hin, dass das Geänderte Angebot nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fällt. Die BaFin hat daher weder diese Angebotsänderung noch die Angebotsunterlage geprüft oder ihre Veröffentlichung gestattet.

Das Geänderte Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Eine Durchführung des Geänderten Angebots nach Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung erfolgt nicht. Es wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen. Es sind daher auch keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsänderung oder der Angebotsunterlage oder des Geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden.

Die Veröffentlichung der Angebotsänderung im Bundesanzeiger bezweckt weder die Abgabe des Geänderten Angebots noch eine Veröffentlichung des Geänderten Angebots noch ein öffentliches Werben nach Maßgabe ausländischen Rechts.

1.4

Veröffentlichung der Angebotsänderung und der Angebotsunterlage

Diese Angebotsänderung wird wie bereits die Angebotsunterlage im Bundesanzeiger und auf der Website der Bieterin unter

www.halloren-angebot.de

und ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.

1.5

Verbreitung und Annahme des Geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Das Geänderte Angebot richtet sich an die Aktionäre der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft („Halloren-Aktionäre„). Halloren-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten berücksichtigen, dass diese Angebotsänderung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kein öffentliches Erwerbsangebot nach dem jeweiligen ausländischen Recht darstellt. Halloren-Aktionäre, die das Geänderte Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden gebeten, die nachstehenden Ausführungen zu beachten.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsänderung oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dieser Angebotsänderung enthaltenen Bestimmungen oder anderer das Geänderte Angebot betreffender Informationsgrundlagen kann den Regelungen (insbesondere Beschränkungen) anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Eine Veröffentlichung nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland ist nicht beabsichtigt.

Die Annahme des Geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann anderen Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsänderung gelangen oder dort das Geänderte Angebot annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über die geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

Soweit ein depotführendes Kreditinstitut bzw. ein depotführendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder eine deutsche Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsunternehmens gegenüber seinen Kunden Informations- oder Weiterleitungspflichten im Zusammenhang mit dem Geänderten Angebot hat, die auf den für das jeweilige Depotverhältnis anwendbaren Rechtsvorschriften beruhen, ist dieses gehalten, die Auswirkungen ausländischer Rechtsordnungen auf diese Pflichten eigenverantwortlich zu prüfen.

Die Bieterin übernimmt keine Gewähr, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe dieser Angebotsänderung oder des Geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Ferner übernimmt die Bieterin keine Gewähr, dass die Annahme des Geänderten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Eine Verantwortung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Rechtsvorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.

VERLÄNGERUNG DER ANNAHMEFRIST

Die Bieterin hat sich entschlossen, Halloren-Aktionären noch bis zum 28. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ) die Möglichkeit zu geben, das Angebot anzunehmen. Das Ende der Annahmefrist verschiebt sich daher bis zu diesem Zeitpunkt.

Entsprechend gilt für die Definition der „Annahmefrist“ im Sinne der Angebotsunterlage abweichend von dem ersten Absatz aus Ziffer 2.2 der Angebotsunterlage nunmehr:

„Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt am 30. Juni 2023, 0:00 Uhr (MESZ) und endet am 28. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ) („Annahmefrist„).“

In der Folge lautet für das Geänderte Angebot der erste Satz des vierten Absatzes von Ziffer 3.1 der Angebotsunterlage nunmehr:

„Die Lieferung der Halloren-Aktien gilt als fristgerecht, wenn die Umbuchung durch die Depotführende Bank unter vorherigem Avis bis 18:00 Uhr (MEZ) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt wird, also bis spätestens 2. März 2023,18:00 Uhr (MEZ).

Im Übrigen bleibt die Angebotsunterlage unverändert.

3.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

4.

Diese Angebotsänderung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden, insbesondere unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Angebotsänderung entstehenden Rechtstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin, Deutschland.

 

Luxemburg, im Dezember 2022

Magrath Holdings S.à r.l.

Die Geschäftsführung

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