Maier + Partner Aktiengesellschaft: BaFin setzt Zwangsgelder fest
Datum: 15.10.2018, geändert am: 07.11.2018
Die BaFin hat am 27. September 2018 gegen die Maier + Partner Aktiengesellschaft Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die Maier + Partner Aktiengesellschaft gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Aktualisierung (07.11.2018):
Der Bescheid ist bestandskräftig.