MalvaCon AG – Einladung zur Hauptversammlung

MalvaCon AG

Nürnberg

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der MalvaCon AG werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 15. September 2022 um 14:00 Uhr
virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

Unterlagen:

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens vor Beitritt in die virtuelle Hauptversammlung schriftlich oder elektronisch an hv@malvacon.de vorgelegt werden.

 

Wichtige Sonderregelung virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand macht mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seinem Recht nach § 26n AktGEG i.V.m. § 118a AktG Gebrauch, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist Berlin in den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH, Boppstraße 10, 10967 Berlin.

Es ist zu beachten, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können; sollten sich diese gleichwohl dort einfinden, wird kein Zutritt gewährt.

Die Hauptversammlung wird mit Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten für die Übertragung werden allen Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Den Aktionären wird im Wege der elektronischen Kommunikation die Stimmrechtsausübung, die Antrags-, sowie die Auskunftsrechte ermöglicht. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation gewährt; hierfür ist die von der Gesellschaft angebotene Form der Videokommunikation zu verwenden. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Die Aktionäre haben das Recht, vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung via E-Mail an hv@malvacon.de einzureichen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung einzureichen.

Die Aktionäre werden gebeten, Fragen an die Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten vorab bis 12.09.2022 per E-Mail an hv@malvacon.de einzureichen. Das Recht, Fragen im Wege der Videokommunikation im Rahmen der Generaldebatte in der Hauptversammlung zu stellen, wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

Nürnberg, im August 2022

MalvaCon AG

Der Vorstand

 

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