MalvaCon AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MalvaCon AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 07.06.2019

MalvaCon AG

Nürnberg

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Nürnberg, werden hiermit zu der am

10. Juli 2019 um 14:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der AERTiCKET GmbH
Boppstr. 10, 10967 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt hinsichtlich dessen Neuwahl vor, folgende Personen durch die Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung als erstes Geschäftsjahr gilt, zu wählen:

Anna-Kristina Fembacher, Bergen, Rechtsanwältin

Aufsichtsrätin der MalvaCon AG sowie der AER Kooperation AG

Rainer Hageloch, Reutlingen, Betriebswirt

Aufsichtsrat der MalvaCon AG

Prof. Dr. Peter Heydebreck, Burg Femarn, Managing Director Inno AG

Aufsichtsrat der MalvaCon AG, Mitglied in weiteren Aufsichtsräten

Jörg Lesser, Karlsruhe, Privatier

Aufsichtsrat der MalvaCon AG, Verwaltungsrat Sparkasse Karlsruhe

Peter Menten, Berlin, Kaufmann

Aufsichtsrat der MalvaCon AG

Silvio Rebmann, Berlin, Kaufmann

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung in Textform vorgelegt werden.

Steht eine Aktie mehreren Berechtigten (z.B. GbR, OHG) zu, so können diese die Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.

Unterlagen:

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Nürnberg, den 04. Juni 2019

MalvaCon AG

Der Vorstand

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