MAN Truck & Bus AG – Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

MAN Truck & Bus AG

München

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG



Der MAN Truck & Bus AG wurde mit Schreiben vom 4. August 2015 folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt:

„Hiermit teilen wir Ihnen im Namen und in Vertretung der Ferdinand Porsche Familien- Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich (die Mitteilende), mit, dass der Mitteilenden kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der MAN SE, München, gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an Ihrer Gesellschaft gehört.“

 

München, 6. August 2015

MAN Truck & Bus AG

Der Vorstand

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