MAN Vermögensverwaltungs AG: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG und § 20 Abs. 6 S. 2 AktG

MAN Vermögensverwaltungs AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG

Der MAN Vermögensverwaltungs AG wurde mit Schreiben vom 11. November 2020 folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG übermittelt:

Die MAN GHH Immobilien GmbH mit Sitz in Oberhausen hält Aktien der MAN Vermögensverwaltungs AG im Umfang von mehr als 25 % und mehr als 50 % des Grundkapitals.

Nach § 20 Absatz 1, 3 und 4 AktG teilen wir Ihnen mit, dass uns mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der MAN Vermögensverwaltungs AG gehören.

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 2 AktG

Der MAN Vermögensverwaltungs AG wurde mit Schreiben vom 11. November 2020 folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG übermittelt:

Der MAN Pension Trust e.V. mit Sitz in München hält keine Aktien der MAN Vermögensverwaltungs AG mehr im Umfang von mehr als 25 % oder mehr als 50 % des Grundkapitals.

Nach § 20 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1, 3 und 4 AktG teilen wir Ihnen mit, dass uns weder mehr als der vierte Teil der Aktien noch eine Mehrheitsbeteiligung an der MAN Vermögensverwaltungs AG mehr gehören.

 

München, im November 2020

MAN Vermögensverwaltungs AG

Der Vorstand

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