Mandarin Capital AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mandarin Capital AG
Bremen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 12.08.2019

Mandarin Capital AG

Bremen

– ISIN DE000A0TGH08 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 16.9.2019 um 15.30 Uhr in den Räumen der Kanzlei Latham & Watkins, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderungen vor:

a) § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Düsseldorf.“

b) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst::

„Die Firma der Gesellschaft lautet: Mandarin Invest AG“

Der Vorstand wird angewiesen, zunächst nur die Satzungsänderung zu lit. a) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden und weitere Satzungsänderungen erst nach Eintragung der Sitzverlegung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder haben ihren Rücktritt erklärt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

– Robert Zeiss, Vorstand, München

– Dr. Marcus Deetz, Vorstand, Bremen

– Alexander Landgraf-MeItzer, Vorstandsassistent, Burgdorf

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die CdC Capital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13.9.2019 bei der Gesellschaft (Buntentorsteinweg 154A, 28201 Bremen, Fax: 0421/5769943, e-Mail info@mandarin-capital.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 26.8.2019 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 13.9.2019 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.mandarin-capital.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im August 2019

Der Vorstand

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