Mandarin Capital AG – Hauptversammlung

Mandarin Capital AG
Bremen
– WKN A0TGH0 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 18.12.2014 um 12.30 Uhr in der Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 15.12.2014 bei der Gesellschaft (Langenstraße 52–54, 28195 Bremen, Tel.: 0421/5769941, Fax: 0421/5769943) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 27.11.2014 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 15.12.2014 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.mandarin-capital.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Bremen, im November 2014

Der Vorstand

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