Manz AG: Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Manz AG
Reutlingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 06.07.2020

Manz AG

Reutlingen

– ISIN DE000A0JQ5U3 –

Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Manz AG vom 30. Juni 2020 hat die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts gemäß dem am 19. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat unter Punkt 5 der Tagesordnung beschlossen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft auch unter teilweisem Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden sowie erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Hinsichtlich der Einzelheiten der Ermächtigung wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, der am 19. Mai 2020 im Bundesanzeiger unter Punkt 5 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Manz AG bekanntgemacht worden ist, und die beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 353989) eingereichte notarielle Sitzungsniederschrift verwiesen.

 

Reutlingen, im Juli 2020

Manz AG

Der Vorstand

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