MAP Meißener Agrarprodukte AG – Einladung zur Hauptversammlung

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft

Priestewitz

Einladung zur Hauptversammlung

Am 02. September 2022 um 14.00 Uhr

findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/​Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann. Die Abhaltung der Hauptversammlung erfolgt unter Beachtung der an diesem Tag geltenden Corona-Schutzregeln.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.243.516,22 EUR wie folgt zu verwenden:

200.000,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 2,00 EUR je 50,00 DM/​dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigte Grundkapital von 5.000.000,00 DM (entspricht 2.556.459,41 EUR) zu verwenden.

Von dem verbleibenden Gewinn in Höhe von 1.043.516,22 EUR sind 600.000,00 EUR in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

Der danach verbleibende Gewinn in Höhe von 443.516,22 EUR ist, soweit er nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 03.11.2022.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselben verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 2,00 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 4)

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 08.07.2022 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH zuzustimmen.
(Beschluss Nr. 5)

Der Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist im Wesentlichen folgender:

§ 1 Leitung und Weisungen

(1)

Die Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der MAP Meißener Agrarprodukte AG. Letztere ist berechtigt, der Geschäftsführung der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH Weisungen für die Leitung der Gesellschaft zu erteilen. Die Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH ist verpflichtet, den Weisungen zu folgen.

§ 2 Informationsrecht

(1)

Die MAP Meißener Agrarprodukte AG ist jederzeit berechtigt, Bücher und Schriften der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH einzusehen. Der Geschäftsführer der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH ist verpflichtet, der MAP Meißener Agrarprodukte AG jederzeit alle gewünschten Auskünfte über sämtliche rechtliche, geschäftliche und organisatorische Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben.

(2)

Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH monatlich über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.

(3)

Der Jahresabschluss der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH ist vor seiner Feststellung der MAP Meißener Agrarprodukte AG zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen.

§ 3 Ergebnisübernahme

(1)

Die MAP Meißener Agrarprodukte AG übernimmt den Jahresüberschuss von der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH, der ohne die Gewinnabführung entstehen würde, vermindert um die gemäß § 4 zu bemessende Zuweisung zu den anderen Gewinnrücklagen; § 301 AktG in der jeweiligen Fassung gilt entsprechend.

(2)

Die Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH darf andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 272 Abs.3 HGB nur insoweit bilden, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Ihre Bildung bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Auflösung freier Rücklagen, die vor Abschluss des Vertrages bestanden haben, darf nicht verlangt werden.

(3)

Die MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft gleicht einen entstehenden Jahresfehlbetrag von der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH aus; hierfür gilt § 302 AktG in der jeweiligen Fassung entsprechend.

§ 4 Anpassung

Ändert sich eine für diesen Vertrag bedeutsame Gesetzesvorschrift oder die Rechtsprechung, so bleibt die Anpassung an die geänderten Verhältnisse vorbehalten.

§ 5 Dauer und Beendigung des Vertrages

(1)

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit:

(a)

der Zustimmung der Hauptversammlung der MAP Meißener Agrarprodukte AG. (Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.)

(b)

der Eintragung in das Handelsregister der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH.

Hinsichtlich der Ergebnisabführung gilt dieser Vertrag ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem er im Handelsregister der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH eingetragen wird.

(2)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist nicht vor Ablauf von fünf Jahren kündbar, außer aus wichtigem Grund (Abs. 3). Er kann ab diesem Zeitpunkt mit einer Frist von einem Monat zum Geschäftsjahresende der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bei dem Geschäftsführer des anderen Vertragspartners zu erfolgen.

(3)

Neben der ordentlichen Kündigung nach Abs. 2 kann der Vertrag auch aus wichtigem Grund gekündigt werden, auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren. Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung sind insbesondere in Fällen der Insolvenz einer der Vertragsparteien, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen, bei Betrug oder anderen gesetzeswidrigen Maßnahmen gegeben oder, wenn mehr als 50% des Anteilsbesitzes an der GmbH von der AG an Dritte veräußert oder in sonstiger Weise übertragen werden.

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschlüsse der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.07.2022

Jahresabschlüsse der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021

Gemeinsamer Bericht des Vorstandes und des Geschäftsführers gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 AktG zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz /​ OT Baselitz

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Priestewitz, den 15.07.2022

 

Der Vorstand

 

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