MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz
Einladung zur Hauptversammlung
Am 02. September 2022 um 14.00 Uhr
findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.
Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.30 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann. Die Abhaltung der Hauptversammlung erfolgt unter Beachtung der an diesem Tag geltenden Corona-Schutzregeln.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.243.516,22 EUR wie folgt zu verwenden:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen. |
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7. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 08.07.2022 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH zuzustimmen. Der Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist im Wesentlichen folgender: § 1 Leitung und Weisungen
§ 2 Informationsrecht
§ 3 Ergebnisübernahme
§ 4 Anpassung Ändert sich eine für diesen Vertrag bedeutsame Gesetzesvorschrift oder die Rechtsprechung, so bleibt die Anpassung an die geänderten Verhältnisse vorbehalten. § 5 Dauer und Beendigung des Vertrages
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Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:
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Jahresabschlüsse der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 |
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Geschäftsbericht |
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Bericht des Aufsichtsrates |
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 08.07.2022 |
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Jahresabschlüsse der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 |
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Gemeinsamer Bericht des Vorstandes und des Geschäftsführers gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 AktG zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Qualitätsferkelhof Dörgenhausen GmbH |
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz / OT Baselitz
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.
Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.
Priestewitz, den 15.07.2022
Der Vorstand