MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
Priestewitz
Einladung zur Hauptversammlung
Am 24. August 2018 um 14.00 Uhr
findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.
Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.
Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.
Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.00 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.703.888,83 EUR wie folgt zu verwenden:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gävernitzer Hopfen GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 02.05.2018 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Gävernitzer Hopfen GmbH zuzustimmen. Der Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist im Wesentlichen folgender: § 1 Leitung und Weisungen
§ 2 Informationsrecht
§ 3 Ergebnisübernahme
§ 4 Dauer und Beendigung des Vertrages
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Treuhand- Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen. |
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8. |
Wahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG in Verbindung mit § 76 BetrVG 1952 und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Davon werden vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt. Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der vier durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor:
(Beschluss Nr. 6) |
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.
Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:
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Jahresabschlüsse der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017 |
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Geschäftsbericht |
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Bericht des Aufsichtsrates |
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.05.2018 |
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Jahresabschlüsse der Gävernitzer Hopfen GmbH für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 |
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Gemeinsamer Bericht des Vorstandes und des Geschäftsführers gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 AktG zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Gävernitzer Hopfen GmbH |
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:
MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H. des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz/OT Baselitz
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.
Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.
Priestewitz, den 21.06.2018
Vorstand