MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft – HV 2018

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft

Priestewitz

Einladung zur Hauptversammlung

Am 24. August 2018 um 14.00 Uhr

findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 13.00 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 14.00 Uhr eröffnet werden kann.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.703.888,83 EUR wie folgt zu verwenden:

450.000,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 4,50 EUR je 50,00 DM/dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigte Grundkapital von 5.000.000,00 DM (entspricht 2.556.459,41 EUR) zu verwenden.

Von dem verbleibenden Gewinn in Höhe von 1.253.888,83 EUR sind 800.000,00 EUR in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

Der danach verbleibende Gewinn in Höhe von 453.888,83 EUR ist, soweit er nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 07.11.2018.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselben verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gävernitzer Hopfen GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 02.05.2018 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Gävernitzer Hopfen GmbH zuzustimmen.
(Beschluss Nr. 4)

Der Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist im Wesentlichen folgender:

§ 1 Leitung und Weisungen

(1)

Die Gävernitzer Hopfen GmbH unterstellt sich der Leitung durch die MAP Meißener Agrarprodukte AG. Letztere ist berechtigt, der Geschäftsführung der Gävernitzer Hopfen GmbH Weisungen für die Leitung der Gesellschaft zu erteilen.

(2)

Die Gävernitzer Hopfen GmbH ist verpflichtet, den Weisungen zu folgen.

§ 2 Informationsrecht

(1)

Die MAP Meißener Agrarprodukte AG ist jederzeit berechtigt, Bücher und Schriften der Gävernitzer Hopfen GmbH einzusehen. Der Geschäftsführer der Gävernitzer Hopfen GmbH ist verpflichtet, der MAP Meißener Agrarprodukte AG jederzeit alle gewünschten Auskünfte über sämtliche rechtliche, geschäftliche und organisatorische Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben.

(2)

Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat die Gävernitzer Hopfen GmbH mindestens zweimal monatlich über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle.

§ 3 Ergebnisübernahme

(1)

Die Gävernitzer Hopfen GmbH verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages unter Beachtung von § 301 AktG den Gewinn der Gävernitzer Hopfen GmbH nach Abschluss des Geschäftsjahres an die MAP Meißener Agrarprodukte AG abzuführen.

(2)

Die Gävernitzer Hopfen GmbH darf Beiträge aus dem Jahresüberschuss nur soweit in freie Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung begründet ist. Die Auflösung freier Rücklagen, die vor Abschluss des Vertrages bestanden haben, darf nicht verlangt werden.

(3)

Die MAP Meißener Agrarprodukte AG hat unter Beachtung von § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Gävernitzer Hopfen GmbH auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beiträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in diese eingestellt worden sind.

(4)

Der Jahresabschluss der Gävernitzer Hopfen GmbH ist vor seiner Feststellung der MAP Meißener Agrarprodukte AG zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen.

§ 4 Dauer und Beendigung des Vertrages

(1)

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit:

a)

der Zustimmung der Hauptversammlung der MAP Meißener Agrarprodukte AG

b)

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Gävernitzer Hopfen GmbH

c)

der Eintragung in das Handelsregister der Gävernitzer Hopfen GmbH

(2)

Der Vertrag wird mit der Eintragung in das Handelsregister der Gävernitzer Hopfen GmbH wirksam und gilt – mit Ausnahme des in § 1 geregelten Weisungsrechtes – rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Eintragung im Handelsregister.

(3)

Dieser Unternehmensvertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Vorher ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund kündbar. Zur Berechnung der Frist ist der Beginn des Geschäftsjahres maßgeblich, für das eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft aufgrund dieser Vereinbarung erstmals anerkannt wird.

(4)

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht ein halbes Jahr vor seinem ersten Beendigungstermin schriftlich mit Eingang bei dem Geschäftsführer des anderen Partners des Vertrages gekündigt wird. Tritt eine Verlängerung des Vertrages ein, so gilt für den darauffolgenden Beendigungstermin der vorherige Satz entsprechend.

7.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Treuhand- Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 5)

8.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 ff. AktG in Verbindung mit § 76 BetrVG 1952 und § 8 (1) der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Davon werden vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt.

Gemäß § 30 AktG endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl der vier durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder folgende Kandidaten vor:

1.

Bernd Berger
Landwirt – Ruhestand
01561 Priestewitz/OT Stauda

2.

Wilfried Bienia
Landwirt – Ruhestand
01561 Priestewitz/OT Kmehlen

3.

Herr Rechtsanwalt Hermann Doerr
Rechtsanwalt und Notar a.D.
65191 Wiesbaden

4.

Herr Dietmar Rothe
Meister für Instandhaltung und Landtechnik – Ruhestand
01558 Großenhain

5.

Herr Rainer Schikatzki
Vorstand Sparkasse Meißen
01587 Riesa

(Beschluss Nr. 6)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschlüsse der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02.05.2018

Jahresabschlüsse der Gävernitzer Hopfen GmbH für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017

Gemeinsamer Bericht des Vorstandes und des Geschäftsführers gemäß § 293 a, 295 Absatz 1 AktG zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft und der Gävernitzer Hopfen GmbH

Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG müssen in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H. des Vorstandes
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz/OT Baselitz

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen.

 

Priestewitz, den 21.06.2018

Vorstand

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