Market Logic Software AG: Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Market Logic Software AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Market Logic Software AG hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2020, ausgenutzt durch Beschluss des Vorstands vom 4. Dezember 2020, welcher mit der Maßgabe gefasst wurde, dass die Hauptversammlung eine entsprechende Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. Dezember 2020 einen Optionsschein im Nennbetrag von EUR 1.600.000,00 ausgegeben.

Der Beschluss der Hauptversammlung und die Erklärung über die Ausgabe des Optionsscheins sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hinterlegt.

 

Berlin, im Januar 2021

Der Vorstand                Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

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