Market Logic Software AG Berlin – Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Market Logic Software AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

I.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. August 2022 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den durch die Hauptversammlung am 7. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss über eine Ermächtigung zur Änderung der Terms & Conditions von Optionsschuldverschreibungen, einschließlich der Ausgabe von weiteren Optionsscheinen, und über eine Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts zu ändern.

Der durch die Hauptversammlung am 7. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss unter Ziffer I.2. enthielt eine fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Anzahl der auf den Namen lautenden nennwertlosen stimmberechtigten Vorzugsaktien der Serie K, zu deren Bezug die Optionsscheine 2020 berechtigen und zu deren Ausgabe der Vorstand ermächtigt wurde, sowie des anteiligen Betrags des Grundkapitals dieser Aktien. Richtigerweise berechtigen die Optionsscheine 2020 den Optionsinhaber nach den Optionsbedingungen zum Bezug von (i) bis zu 2.738 Serie K Aktien und mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.738 oder, (ii) im Falle einer weiteren Finanzierungsrunde nach Wahl des Optionsinhabers, im Rahmen einer solchen Finanzierungsrunde durch die Gesellschaft neu auszugebenden Aktien.

Durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2022 wurden die fehlerhaften Zahlenangaben in dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2020 korrigiert. Im Übrigen gilt der durch die Hauptversammlung am 7. Dezember 2020 unter Tagesordnungspunkt 5 Ziffer I. gefasste Beschluss unverändert fort.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. August 2022 außerdem beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Terms & Conditions von am 24. Oktober 2019 bzw. 27. März 2020 ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Optionsschuldverschreibungen zu ändern. Des Weiteren hat die Hauptversammlung beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Inhaberschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 zu begeben und weitere Optionsscheine im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 325.000,00 auszugeben sowie das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hinterlegt.

II.

Die Gesellschaft hat aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Inhaberschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 sowie weitere Optionsscheine im Gesamtnennbetrag von EUR 325.000.00 ausgegeben.

Die Erklärung über die Ausgabe der Inhaberschuldverschreibung und der Optionsscheine wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hinterlegt.

 

Berlin, im September 2022

Der Vorstand

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