Markgräfler Country Club AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MARKGRÄFLER COUNTRY CLUB Freizeitanlagen – Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Kandern
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 17.04.2019

Markgräfler Country Club Freizeitanlagen-Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft AG

Kandern

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur

Ordentlichen Hauptversammlung

der Markgräfler Country Club Freizeitanlagen-Betriebs-
und Verwaltungsgesellschaft AG mit Sitz in Kandern

am Montag, 20.05.2019, um 20.00 Uhr
(im Anschluss an die ordentliche Mitgliederversammlung des GCM e.V.)

im Burghof in 79539 Lörrach

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

a)

Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden

b)

Bericht des Vorstandes (Verwaltung, Finanzen)

2.

Bericht des Abschlussprüfers (LOEBA) für das Geschäftsjahr 2018

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Kapitalerhöhung durch Schaffung genehmigten Kapitals

Der Vorstand ist ermächtigt, die Satzung §4 Abs 2 wie folgt zu ändern:

§ 4, Abs 2: „Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namensaktien bis zum 30.06.2024 um insgesamt € 15.000,00 zu erhöhen.“

Die Ermächtigung des Vorstandes durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2014, das Grundkapital der Gesellschaft nach teilweiser Ausschöpfung noch um 15.675 EUR zu erhöhen, ist hiermit aufgehoben. Der entsprechende Satz ist aus der Satzung §4 Abs 2 zu streichen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die LOEBA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lörrach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

7.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtausübung

Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien zu Beginn der Hauptversammlung vorlegen und registrieren lassen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen oder schweizerischen Notar oder bei Ihrer Bank oder bei der Volksbank Dreiländereck eG erfolgen. Die Bescheinigung über die so erfolgte Hinterlegung ist zu Beginn der Hauptversammlung vorzulegen. Die Hinterlegungsbescheinigung muss den Vermerk tragen, dass die Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung in Verwahr bleiben.

Mitglieder, die lediglich einen Zeichnungsschein besitzen, können an der Hauptversammlung teilnehmen, verfügen jedoch über kein Stimmrecht und Antragsrecht.

Wir bitten Sie um frühzeitiges Erscheinen, da Sie Ihre Aktien am Eingang vorlegen müssen und dementsprechend Ihre Stimmkarte erhalten.

 

Kandern, 14.04.2019

Markgräfler Country Club AG

Der Vorstand

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