Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Hohenkammer

Amtsgericht München, HRB 219201

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. März 2021

Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Donnerstag, den 18. März 2021 um 15:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in 85411 Hohenkammer, Eichethof 4 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-PandemieG“) eröffnet die Möglichkeit, die Hauptversammlung („HV“) des Jahres 2019/​2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter der Gesellschaft von der Möglichkeit des Abhaltens einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Die gesamte Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 COVID-19-PandemieG in dem HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigten in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Bitte beachten Sie hierzu auch die näheren Hinweise unter Ziffer II. „Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung“

I. Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1
Begrüßung durch den Vorstand

Tagesordnungspunkt 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019/​2020 einschließlich der Geschäftsberichte der Ressortleiter sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand zum 30. Juni 2020 aufgestellten Jahresabschluss geprüft und gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

eingesehen werden.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/​2020 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 248.286,45 EUR aus.

Nach Einstellung in die gesetzliche Rücklage sowie in die Gewinnrücklage durch Vorstand und Aufsichtsrat verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 117.936,06 EUR.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/​2020 entstandenen Gewinn vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Im Geschäftsjahr 2019/​20 war Herr Jörg Große-Lochtmann (Allein-)Vorstand der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/​20 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 waren Mitglieder des Aufsichtsrates die Herren

Christoph Reiter, Vorsitzender,

Helmut Steber, Stellvertreter,

Axel Altenweger,

Reinhard Brunner,

Hubert Heigl,

Ludwig Lehner,

Günter Neder,

Markus Pscheidl und

Peter Warlich

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020 im Wege der Einzelentlastung folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Christoph Reiter wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

b)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Helmut Steber wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

c)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Axel Altenweger wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

d)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Reinhard Brunner wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

e)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Hubert Heigl wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

f)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Ludwig Lehner wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

g)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Günter Neder wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

h)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Markus Pscheidl wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

i)

Dem im Geschäftsjahr 2019/​2020 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Peter Warlich wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Penig zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/​2021 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 7
Bericht des Vorstands

Aktuelle Marktsituation

Tagesordnungspunkt 8
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung soll mindestens ein unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungswesen, Finanzierung und Controlling verfügen. In § 9 Abs. 2 der Satzung ist bestimmt, dass ein Aufsichtsrat Mitglied im Naturland-Verband für ökologischen Landbau e.V., Gräfelfing sein soll. Eine Mehrheit von 2/​3 der Aufsichtsratsmitglieder müssen gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung Erzeugermitglieder des Naturland-Verband für ökologischen Landbau e.V., Gräfelfing sein.

Diese Ergänzungswahl wird erforderlich, weil die Amtszeit der nachstehend aufgelisteten Mitglieder des Aufsichtsrates

Hubert Heigl

Helmut Steber

Markus Pscheidl

Ludwig Lehner

Reinhard Brunner

Günter Neder

gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019/​20 endet.

8.1.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Blockwahl mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. März 2021 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Nachfolgend ist jeweils unter „a)“ angegeben, in welchen Unternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats ist, und unter „b)“, in welchen Wirtschaftsunternehmen sie Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist:

1.

Herr Hubert Heigl, Landwirt, Präsidiumsvorsitzender Naturland, Kallmünz, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

Präsidiumsmitglied Naturland e.V., Landesvorsitzender Bayern Naturland e.V.;
Vorstand Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e.V.; Mitglied im Ausschuss des LKP Bayern; 1. Vorsitzender der LVÖ Bayern e.V.

2.

Herr Helmut Steber, Landwirt/​Betriebsleiter, Hohenkammer, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

Vorstand Naturland e.V. Bayern, Delegierter Naturland e.V., 2. Vorsitzender
Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e.V.; 1. Vorsitzender der Saatgetreideerzeuger Vereinigung Oberbayern Nord e.V.

3.

Herr Markus Pscheidl, Kaufmann/​Landwirt, Pfaffenhofen, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

keines

4.

Herr Ludwig Lehner, Landwirt, Burghaslach, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

keines

Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit, beginnend mit der Annahme der Wahl und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

8.2.

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. März 2021 aus folgenden Personen weitere zwei Aufsichtsräte sowie ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Bestellung als Mitglieder des Aufsichtsrats sowie als Ersatzmitglieder erfolgt absteigend in der Reihenfolge der erreichten Stimmanzahl. Die Ersatzmitglieder werden in der Reihenfolge ihrer Wahl Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit ausscheiden.

Nachfolgend ist jeweils unter „a)“ angegeben, in welchen Unternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats ist und unter „b)“, in welchen Wirtschaftsunternehmen sie Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist:

1.

Herr Andreas Amorth, Landwirt, Obermarbach, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

keines

2.

Herr Jürgen Herrle, Landwirt, Ramsthal, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

keines

3.

Herr Maximilian Außermeier, Landwirt, Kröning, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keines

b)

keines

Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit, beginnend mit der Annahme der Wahl und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Tagesordnungspunkt 9
Einziehung von Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

9.1.

1.

Herr Karsten Dudziak hält 14.424 Stückaktien an der Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG zu nominal (gesamt) 14.424 EUR. Die von Herrn Karsten Dudziak gehaltenen 14.424 Stückaktien zu nominal (gesamt) 14.424 EUR werden eingezogen.

2.

Die Einziehung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Durch die Einziehung wird der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Marktgesellschaft der Naturlandbauern gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.

3.

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt angepasst:
Es ist eingeteilt in 3.363.479 auf den Namen lautende Stückaktien

4.

Der Vorstand wird bevollmächtigt, Herrn Karsten Dudziak gegenüber die Einziehung der 14.424 Stückaktien zu nominal (gesamt) 14.424 EUR zu erklären.

5.

Der Vorstand wird beauftragt, nach Maßgabe der Satzung die Einziehungsvergütung zu ermitteln und diese sodann an Herrn Dudziak auszuzahlen.

9.2.

1.

Die Renn-Pferde Boomerang gGmbH hält 524 Stückaktien an der Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG zu nominal (gesamt) 524 EUR. Die von der Landw. Zweckbetrieb d. Renn-Pferde Boomerang GmbH gehaltenen 524 Stückaktien zu nominal (gesamt) 524 EUR werden eingezogen.

2.

Die Einziehung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Durch die Einziehung wird der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Marktgesellschaft der Naturlandbauern gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.

3.

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt angepasst:
Es ist eingeteilt in 3.377.379 auf den Namen lautende Stückaktien

4.

Der Vorstand wird bevollmächtigt, der Renn-Pferde Boomerang gGmbH gegenüber die Einziehung der 524 Stückaktien zu nominal (gesamt) 524 EUR zu erklären.

5.

Der Vorstand wird beauftragt, nach Maßgabe der Satzung die Einziehungsvergütung zu ermitteln und diese sodann an die Renn-Pferde Boomerang gGmbH auszuzahlen.

9.3.

1.

Herr Michael Lentz hält 489 Stückaktien an der Marktgesellschaft der Naturlandbauern AG zu nominal (gesamt) 489 EUR. Die von Herrn Michael Lentz gehaltenen 489 Stückaktien zu nominal (gesamt) 489 EUR werden eingezogen.

2.

Die Einziehung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG. Durch die Einziehung wird der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Marktgesellschaft der Naturlandbauern gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht.

3.

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt angepasst:
Es ist eingeteilt in 3.377.414 auf den Namen lautende Stückaktien

4.

Der Vorstand wird bevollmächtigt, Herrn Michael Lentz gegenüber die Einziehung der 489 Stückaktien zu nominal (gesamt) 489 EUR zu erklären.

5.

Der Vorstand wird beauftragt, nach Maßgabe der Satzung die Einziehungsvergütung zu ermitteln und diese sodann an Herrn Michael Lentz auszuzahlen.

Tagesordnungspunkt 10

Sonstiges

II. Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der am Donnerstag, den 18. März 2021 stattfindenden Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.378.455 EUR und ist eingeteilt in 3.377.903 Stammaktien (Stückaktien).

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 77.866 eigene Aktien.

2. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 COVID-19-PandemieG auf Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat mit Beschluss gem. § 1 Abs. 6 COVID-19-PandemieG zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung des über die Internetseite

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

von uns zur Verfügung gestellten HV-Portal

Unterlagen einsehen,

die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen und

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Das HV-Portal steht für die Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre ab dem 25. Februar 2021, 0.00 Uhr (MEZ), zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten.

Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Versammlung in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in 85411 Hohenkammer, Eichethof 4 nicht möglich.

3. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig angemeldet haben. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung finden innerhalb der letzten vierzehn (14) Tage vor der Hauptversammlung Umschreibungen im Aktienregister nicht statt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 11. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Postadresse

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137/​9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

zugehen.

Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal zugesandt.

4. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen. Am 18. März 2021 können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten im HV-Portal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn um 15.00 Uhr (MEZ) verfolgen. Die Anmeldung erfolgt mit den Zugangsdaten, die auf der Stimmrechtskarte aufgedruckt sind.

Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht gleichwohl keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

5. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“).

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der schriftlichen Briefwahl durch das mit der Stimmrechtskarte zugesandte Formular abgeben. Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 17. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter der Postadresse

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137 9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

abgeben. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

6. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung. Jeder Aktionär darf nur einen Bevollmächtigten benennen.

Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung können Aktionäre nur von anderen Aktionären, Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung (AO) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihrer Betriebe vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 10 % des Grundkapitals oder mehr als zwei Aktionäre vertreten würde.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz („AktG“) grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl (vgl. Ziffer 5) oder durch Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Stimmrechtskarte ein Formular, mit dem Vollmacht an einen Bevollmächtigten erteilt werden kann. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 17. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Postadresse

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax 08137/​9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

7. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden.

Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte übersandt.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Postadresse

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137/​9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.

8. Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft an folgende Postadresse zu richten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137/​9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

Das Verlangen muss der Gesellschaft gem. § 1 Abs. 3 COVID-19-PandemieG spätestens bis zum 4. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), zugegangen sein. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über das Ergänzungsverlangen halten, wobei § 70 AktG für die Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens über die Internetadresse der Gesellschaft unter

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

sowie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

9. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 AktG) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl des Abschlussprüfers zu unterbreiten (vgl. § 127 AktG).

Die Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 4. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingehen und sind ausschließlich an folgende Postadresse zu richten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137/​9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Fristgerecht zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

zugänglich machen.

10. Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Auf der Grundlage von § 1 COVID-19-PandemieG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG. Aktionären, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, ist jedoch die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu stellen.

Der Vorstand wird gem. § 1 Abs. 2 COVID-19-PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen. Der Vorstand hat angeordnet, dass Fragen bis spätestens zu dem nachstehend genannten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation, wie im nachstehenden Absatz aufgeführt, einzureichen sind.

Die Fragen der Aktionäre können spätestens bis zum 16. März 2021, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Postadresse

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
auch per Telefax +49 8137 9318-99 oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
hv@naturland-markt.de

eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

11. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des COVID-19-PandemieG haben ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung wie vorstehend beschrieben abgegeben haben, die Möglichkeit, über das HV-Portal elektronisch beim am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notar während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Die Erklärung des Widerspruchs ist bis zum Ende der Hauptversammlung unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://marktgesellschaft.de/aktionaere/

12. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z. B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z. B. die Eintrittskartennummer).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich.

Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer
Telefon: +49 8137 9318 887 Telefax: +49 8137 9318 679
E-Mail: datenschutz@naturland-markt.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17Abs. 3 DSGVO entgegenstehen).

Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“)

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

datenschutz@naturland-markt.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Hohenkammer, im Februar 2021

 

Der Vorstand

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