Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Hohenkammer

Amtsgericht München, HRB 219201

Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 26. Januar 2023

Die Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am Donnerstag, den 26. Januar 2023 um 14:00 Uhr (MEZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre in den Räumlichkeiten der Gesellschaft in 85411 Hohenkammer, Eichethof 4 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-PandemieG“) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31. August 2023 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund des Infektionsgeschehens beschlossen, zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter der Gesellschaft von der Möglichkeit des Abhaltens einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die gesamte Hauptversammlung wird in dem HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

für die ordnungsgemäß legitimierten Aktionäre oder deren Bevollmächtigten in Bild und Ton verlinkt. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz („AktG“). Bitte beachten Sie hierzu auch die näheren Hinweise unter Ziffer II. „Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung“.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Absatz 3 AktG sind die Räumlichkeiten der Gesellschaft in 85411 Hohenkammer,
Eichethof 4.

I. TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1
Begrüßung durch den Vorstand

Tagesordnungspunkt 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2022, des Lageberichtes für das Geschäftsjahrs 2021/​2022 einschließlich der Geschäftsberichte der Ressortleiter sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand zum 30. Juni 2022 aufgestellten Jahresabschluss geprüft und gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Sie können auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

eingesehen werden.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/​2022 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 668.692,79 EUR aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der im Geschäftsjahr 2021/​2022 entstandene Gewinn von 668.692,79 EUR wird zur Deckung des Verlustvortrages von 379.983,73 EUR verwendet, der Bilanzgewinn von 144.354,53 EUR wird vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. “

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 war Herr Jörg Große-Lochtmann (Allein-) Vorstand der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Vorstand, Herrn Jörg Große-Lochtmann wird für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 waren Mitglieder des Aufsichtsrates die Herren

Christoph Reiter, Vorsitzender,

Helmut Steber, Stellvertreter,

Axel Altenweger,

Andreas Amorth,

Hubert Heigl,

Jürgen Herrle,

Ludwig Lehner,

Markus Pscheidl und

Peter Warlich

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022 im Wege der Einzelentlastung abzustimmen und die folgenden Beschlüsse zu fassen:

1.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Christoph Reiter wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

2.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Helmut Steber wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Axel Altenweger wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Andreas Amorth wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

5.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Hubert Heigl wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

6.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Jürgen Herrle wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

7.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Ludwig Lehner wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

8.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Markus Pscheidl wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.

9.

Dem im Geschäftsjahr 2021/​2022 amtierenden Aufsichtsrat Peter Warlich wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.“

Tagesordnungspunkt 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, RWB Revisions- und Wirtschaftsberatungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Penig wird zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/​2023 bestellt.“

Tagesordnungspunkt 7
(Ergänzungs-) Wahlen zum Aufsichtsrat

Nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 9 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 der Satzung soll mindestens ein unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungswesen, Finanzierung und Controlling verfügen. In § 9 Absatz 2 der Satzung ist bestimmt, dass ein Aufsichtsrat Mitglied im Naturland-Verband für ökologischen Landbau e.V., Gräfelfing sein soll. Eine Mehrheit von 2/​3 der Aufsichtsratsmitglieder müssen gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung Erzeugermitglieder des Naturland-Verband für ökologischen Landbau e.V., Gräfelfing sein.

Diese (Ergänzungs-) Wahl wird erforderlich, weil die Amtszeit der nachstehend aufgelisteten Mitglieder des Aufsichtsrates

Axel Altenweger

Christoph Reiter

Markus Pscheidl

Peter Warlich

gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021/​2022 endet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Januar 2022 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Nachfolgend ist jeweils unter „a)“ angegeben, in welchen Unternehmen die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Person Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats ist, und unter „b)“, in welchen Wirtschaftsunternehmen sie Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist:

1.

Herr Axel Altenweger, Landwirt/​Betriebsleiter, Wiebrechtshausen, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft der Öko-Bauern e.G.

b)

keine Mitgliedschaften

2.

Herr Martin Krüger, Landwirt, Betriebsleiter, Kieken, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keine Mitgliedschaften

b)

keine Mitgliedschaften

3.

Herr Christian Mösner, Landwirt, Betriebsleiter, Fahrenshausen, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

keine Mitgliedschaften

b)

keine Mitgliedschaften

4.

Herr Moritz Reimer, Landwirt, Betriebsleiter, Schladen Werla, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

Mitglied des Landesvorstands in Niedersachsen und Delegierter, Naturland e. V.

b)

keine Mitgliedschaften

5.

Herr Peter Warlich, Landwirt/​Betriebsleiter, Apenburg, ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:

a)

Mitglied des Präsidiums, Naturland e.V.

b)

Landesvorsitzender Sachsen-Anhalt und Delegierter Naturland e.V.

Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit beginnend mit der Annahme der Wahl und endend mit dem Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

Tagesordnungspunkt 8
Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu fassen:

8.1

Die Satzung wird in § 15 „Teilnahme der Hauptversammlung“ wird wie folgt geändert und ergänzt:

8.1.1. Der bisherige Absatz 1 wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
„1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden die Aktionäre zugelassen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Teilnahme bei der Gesellschaft anmelden.“
8.1.2 Nach Absatz 2, der unverändert bleibt, wird ein neuer Absatz 3 eingefügt. Dieser lautet wie folgt:
„3. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.“
8.1.3 Der bisherige Absatz 3 wird in unveränderter Fassung zum neuen Absatz 4.
8.1.4 Nach dem neuen Absatz 4 wird ein neuer Absatz 5 eingefügt. Dieser lautet wie folgt:
„5. Die Erteilung von Vollmachten, der Widerruf dieser Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Gesellschaft bietet mindestens einen Weg elektronischer Kommunikation für die Übermittlung des Nachweises an, über die der Vorstand nach eigenem Ermessen bestimmen kann.“
8.2

Die Satzung wird in § 16 nach Satz 3 um einen neuen Satz 4 ergänzt. Der neue Satz 4 lautet wie folgt:

„Die Mindestfrist des vorstehenden Satzes 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Absatz 3).“

Der bisherige Satz 4 wird unverändert zu Satz 5.

8.3

Die Satzung wird um einen neu einzufügenden § 18a wie folgt ergänzt. Dieser lautet wie folgt:

㤠18a Elektronische Medien

1.

Die Aktionäre üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung aus.

2.

Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet. Die Befristung beginnt mit dem Tag der Eintragung der Einfügung dieses neuen § 18a, der entsprechenden Satzungsänderung, in das Handelsregister.

3.

Der Vorstand ist ermächtigt, zu bestimmen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand bestimmt auch die näheren Einzelheiten des Verfahrens.

4.

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand kann das Verfahren der Briefwahl im Einzelnen regeln.

5.

Der Vorstand ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Versammlung zuzulassen.

6.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen. Ist einem Aufsichtsratsmitglied die Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung nicht möglich, so kann es an der Hauptversammlung auch im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen.“

Tagesordnungspunkt 9
Bericht des Vorstands

Aktuelle Marktsituation

Tagesordnungspunkt 10
Sonstiges

II.
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der am Donnerstag, den 26 Januar 2023 stattfindenden Hauptversammlung („HV“) beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 3.713.933,00 EUR und ist eingeteilt in 3.713.933,00 EUR auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Bis zu einer Zahl von 19.999 Stückaktien je Aktionär bildet die auf eine Stückaktie entfallende Stimme den Höchstbetrag der Stimmrechte. Ab einer Zahl von 20.000 Stückaktien bilden die auf zwei Stückaktien entfallenden Stimmen den Höchstbetrag der Stimmrechte. Zu den Aktien, die einem Aktionär gehören werden dabei auch die Aktien gerechnet, die einem anderen für seine Rechnung gehören. Bei der Berechnung einer nach dem Gesetz oder der Satzung erforderlichen Kapitalmehrheit bleiben die Beschränkungen außer Betracht.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 47.210 eigene Aktien.

2. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 1 Absatz 1 und Absatz 2 COVID-19-PandemieGesetz auf Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat mit Beschluss gemäß § 1 Absatz 6 COVID-19-PandemieG zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung des über die Internetseite

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

von uns zur Verfügung gestellten HV-Portals die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht mittels Briefwahl ausüben, Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ihr Fragerecht wahrnehmen und im Zeitraum vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll erklären.

Das HV-Portal steht für die Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre ab dem 05. Januar 2023 zur Verfügung.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten.

Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ist eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Versammlung in den Räumlichkeiten der Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG, Eichethof 4, 85411 Hohenkammer nicht möglich.

3. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Gemäß § 15 Absatz 2 der Satzung finden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Hauptversammlung Umschreibungen im Aktienregister nicht statt.

Da die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt wird bittet die Gesellschaft ihre Aktionäre (nur) aus organisatorischen Gründen darum, sich für die Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum 24. Januar 2023, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Postadresse oder elektronisch unter der nachstehenden E-Mail-Adresse anzumelden:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Die Anmeldung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Den Aktionären werden Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung einschließlich der Zugangsdaten für das HV-Portal daher auch dann zugesandt, wenn eine Anmeldung nicht erfolgt.

4. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen. Am 26. Januar 2023 können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten im HV-Portal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn am 26. Januar 2023 um 14:00 Uhr (MESZ) verfolgen.

Die Anmeldung erfolgt mit den Zugangsdaten, die auf der Stimmrechtskarte aufgedruckt sind. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht gleichwohl keine Teilnahme im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

5. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“).

Für die elektronische Briefwahl steht das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Eine Änderung bereits abgegebener Stimmen kann über das HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Alternativ zur elektronischen Briefwahl können Stimmen auch im Wege der schriftlichen Briefwahl durch das mit der Stimmrechtskarte zugesandte Formular abgegeben werden. Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. Januar 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse eingehen:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

6. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Gemäß § 15 Absatz 3 der Satzung können Aktionäre nur von anderen Aktionären, Angehörigen im Sinne von § 15 Abgabenordnung (AO) oder, sofern es sich bei dem Aktionär um eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft handelt, durch Organmitglieder des Vertretungsorgans oder durch Mitarbeiter vertreten lassen. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe dürfen sich ebenfalls durch Mitarbeiter ihrer Betriebe vertreten lassen. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, soweit der Vertreter unter Berücksichtigung der in seinem Eigentum stehenden Aktien insgesamt mehr als 5% des Grundkapitals oder mehr als zwei Aktionäre vertreten würde.

Jeder Aktionär darf nur einen Bevollmächtigten benennen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-) Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der Stimmrechtskarte ein Formular, mit dem Vollmacht an einen Bevollmächtigten erteilt werden kann. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. Januar 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse erfolgen:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte von dem Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten Zugangsdaten für das HV-Portal erhält.

7. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Schriftform oder in Textform erteilt werden. Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte übersandt.

Die postalische oder per E-Mail erfolgende Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 25. Januar 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse erfolgen:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann ebenso unter Nutzung des HV-Portals über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

mittels des hierzu bereit gestellten Formulars erfolgen. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 26. Januar 2023 zur Verfügung.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.

8. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen (vgl. § 126 AktG) und zur Wahl des Abschlussprüfers und des Aufsichtsrats zu unterbreiten (vgl. § 127 AktG).

Die Aktionäre werden gebeten Gegenanträge und Wahlvorschläge in Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft einzureichen. Diese müssen spätestens bis zum 11. Januar 2023, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingehen und sind an die Gesellschaft an folgende Postadresse oder elektronisch an die nachstehende E-Mail-Adresse zu richten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: hv@naturland-markt.de

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Fristgerecht zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

zugänglich machen.

9. Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Auf der Grundlage von § 1 COVID-19-PandemieG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen, haben jedoch das Recht, Fragen zu stellen. Der Vorstand wird gem. § 1 Absatz 2 COVID-19-PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Der Vorstand hat auf der Grundlage der aktuell geltenden Fassung des COVID-19-PandemieG angeordnet, dass Fragen bis spätestens zu dem nachstehend genannten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation, wie im nachstehenden Absatz aufgeführt, einzureichen sind.

Die Fragen der Aktionäre können spätestens bis zum 24. Januar 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

10. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 4 des COVID-19-PandemieG haben an der Hauptversammlung teilnehmend Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung wie vorstehend beschrieben abgegeben haben, die Möglichkeit, über das HV-Portal elektronisch während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Die Erklärung des Widerspruchs ist bis zum Ende der Hauptversammlung unter Nutzung des HV-Portals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​marktgesellschaft.de/​aktionaere/​

möglich.

11. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG
Eichethof 4, 85411 Hohenkammer auch per Telefax +49 8137/​9318-99
E-Mail-Adresse: datenschutz@naturland-markt.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

datenschutz@naturland-markt.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Hohenkammer, im Dezember 2022

Marktgesellschaft der Naturland Bauern AG

Der Vorstand

 

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